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UVP-pflichtige Abfallanlagen
Die Betreiberin von Abfallanlagen, die der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss dem Anhang der UVPV unterliegen, nehmen zuerst Rücksprache mit dem Rechtsdienst der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft, um das Anliegen vorzubesprechen. Danach folgt meist die Erstellung eines Vorab-Berichtes, der durch alle kantonalen Stellen geprüft und zu dem Stellung genommen wird. Danach reicht die Betreiberin den schlussendlich gültigen Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) zur Genehmigung ein. Das Leitverfahren ist ein Baugesuchsverfahren entweder zum Bau einer Abfallanlage oder zur Nutzungsänderung auf einem bereits bestehenden Areal.
Weiter Informationen erteilt Ihnen der Rechtsdienst der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft.