- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Amt für Umweltschutz und Energie
- Abfall
- Abfallanlagen (Sammlung, Verwertung, Entsorgung)
- Verbrennungsanlagen KVA, RSMVA, Holzheizkraftwerke etc.
Verbrennungsanlagen KVA, RSMVA, Holzheizkraftwerke etc.
Gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) sind brennbare Abfälle, welche nicht verwertet werden können, in einer Kehrichtverbrennungsanlage zu verwerten. Zu den brennbaren Abfällen gehören u.a. Siedlungsabfälle, brennbare Anteile von Bauabfällen, brennbare Abfälle aus Industrie und Gewerbe sowie Klärschlamm.
Brennbare Abfälle aus dem Kanton Basel-Landschaft werden über die Kehrichtverwertungsanlage (KVA) in Basel-Stadt entsorgt, die von den Industriellen Werken Basel (IWB) betrieben wird. Die bei der Verbrennung entstehende Abwärme wird als Prozess- und Heizwärme für Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Liegenschaften genutzt. Zur Verbrennung der Abfälle werden keine zusätzlichen Brennstoffe (wie Öl, Gas, Papier etc.) zugeführt.
Gemäss dem Verursacherprinzip erheben die Gemeinden für die Entsorgung der brennbaren Siedlungsabfälle eine kostendeckende Gebühr, wofür die Abfallverursacher aufkommen müssen.
Abfall aus Gewerbe und Industrie ist deklarationspflichtig und kann in die KVA nur unter Abgabe einer Abfalldeklaration beim Baselstädtischen Amt für Umweltschutz und Energie (Standortkanton) abgegeben werden.
Sonderabfälle dürfen nicht in der KVA verbrannt werden. Sie sind fach- und umweltgerecht gemäss Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) zu entsorgen. In der Regio Basel stehen dazu mehrere privatwirtschaftliche Unternehmen, sowie eine Sonderabfallverbrennungsanlage (SAVA) zur Verfügung.