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Informationen zur Abfallentsorgung
Abfallwirtschaft
Aus Umweltsicht prioritär ist:
1. die Abfallvermeidung, gefolgt von
2. der Verwertung und
3. der sachgerechten Beseitigung .
- Alles Materielle wird einmal zu Abfall. Werden vor einem Entscheid zur Beschaffung oder in Prozessen z.B. in der Produktionskette die Möglichkeiten zur Vermeidung von Abfall überlegt, rücken oft unerwartet innovative Lösungen in den Vordergrund, die Kosten wie auch Abfall, Energie, Wasser sparen und damit die Umwelt entlasten und insgesamt Ressourcen schonen (Cleaner Production). Nützlich sind Informationen zu Sicht der Wirtschaft, Umweltkompetenzen, und Kommunikation, um sich in den stark ineinandergreifenden Bereichen zu orientieren.
- Den Entsorgungsaufwand für Abfälle hat der Verursacher zu tragen (Verursacherprinzip). Abfälle zu bewirtschaften, zu behandeln und zu beseitigen kostet Geld und verursacht ökologischen Aufwand (Abfallwirtschaft, Wiederverwendung, Verwertung, Abfallbehandlung). Dies betrifft Privathaushalte und Betriebe ebenso wie die öffentliche Hand mit Gemeinden, Kanton und Bund.
3. Die Abfälle werden in der Schweiz mit einer modernen, der Umweltschutzgesetzgebung entsprechenden, Infrastruktur beseitigt.
Abfallentsorgung im Kanton BL
Für eine effektive Abfallentsorgung werden Sammelsysteme, Sortier- und Aufbereitungsanlagen sowie Deponien benötigt. Im Kanton BL stehen in Zusammenarbeit mit dem Kanton BS all diese Systeme zur Verfügung.
Am Beispiel der Siedlungsabfälle wird die bikantonale Komponente der Abfallentsorgung für die Kantone BL und BS deutlich. Brennbare Siedlungsabfälle werden in der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) der IWB in Basel thermisch verwertet. Die entstehende thermische Energie wird zur Speisung des Fernwärmenetzes in BS verwendet. Die zurückbleibende Schlacke aus der KVA wird auf der kantonalen Deponieanlage Elbisgraben eingelagert, da BS nicht über eigene Deponien verfügt.
Im Bereich der übrigen Abfälle und Wertstoffe sind BS und BL eigenständig. In den Gemeinden werden Abfallfraktionen direkt in den Sammelstellen der Gemeinden oder durch privaten Sammelstellen angenommen, die eine Konzession durch die Gemeinde erhalten haben. Dabei wird auf eine sortenreine Annahme der Rest- und Wertstoffe geachtet. Wertstoffe werden an entsprechende Verwertungsbetriebe weitergeleitet, welche die Wertstoffe wieder in den Kreislauf zurückbringen. Die brennbaren Fraktionen gelangen entweder in die KVA oder in Holzheizkraftwerke, je nachdem welche Qualität die Abfälle haben.
Mineralische Bauabfälle (Backsteine, Beton, etc.) können, je nach Güte, direkt zu Recycling-Baustoffen aufbereitet werden, teilweise werden diese auch in Sortier- und Aufbereitungsanlagen von Fremdstoffen befreit, aufbereitet und gelangen dann als Recycling-Baustoffe zurück in den Baustoffkreislauf. Stark durch Fremd- oder Schadstoffe verunreinigte Bauabfälle können nicht aufbereitet werden und müssen auf Deponien entsorgt werden. Auch die Aufbereitung von Bauabfällen bringt eine technisch nicht weiter nutzbare, feine Materialfraktion hervor, welche auf Deponien entsorgt werden muss.
Abfallplanung BL / BS
Erstmals im Jahr 2017 legte der Kanton Basel-Landschaft (BL) gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt (BS) eine Abfall- und Ressourcenplanung vor. Die beiden Kantone arbeiten in diesen Fragen seit vielen Jahren partnerschaftlich zusammen. Mit Blick auf die Region und die Internationalität der Abfallwirtschaft hat die Zusammenarbeit viele Vorteile. Wir nutzen gemeinsame Infrastrukturen, die sich in Abhängigkeit von den räumlichen Rahmenbedingungen auf die beiden Kantone verteilen.
Im Jahr 2023 wurde diese Zusammenarbeit fortgeführt. Die bikantonale Abfallplanung BL & BS setzt für weitere fünf Jahre bis zum Jahr 2027 Ziele und Massnahmen um die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten und den Kreislaufgedanken im Umgang mit Abfällen zu intensivieren.
Dazu wurden 18 strategische Zielen und 42 Massnahmen definiert, welche die gesamte Abfallwirtschaft betreffen.
Das gesamte Dokument, in dem die Grundlagen, die Ziele und die Massnahmen detailliert beschrieben sind, finden sie hier: Abfallplanung 2023
Klassierung von Abfällen (nk, ak, akb, S)
In der Schweiz gibt die Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (SR 814.610.1) die Klassierung von Abfällen vor. In diesem System besitzt jede Abfallart eine sechsstellige Nummer. Aus dieser sogenannten LVA-Nummer kann die prozessbedingte Herkunft, wie auch die Beschaffenheit der Abfälle abgeleitet werden. Des Weiteren wird die sechsstellige LVA-Nummer mit einer Buchstabencodierung ergänzt, die eine schnelle Einschätzung zur Gefährlichkeit der Abfälle bezogen auf die Umwelt ermöglicht.
Eine vollständige Liste mit allen LVA-Codes finden sich in obiger Verordnung, im Datenbanksystem des Bundes (eGOV) oder im Portal www.veva-online.admin.ch.
In der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA, SR 814.610) sind die vier Buchstabenkürzel beschrieben:
Kürzel gemäss VeVA |
Bezeichnung |
Bemerkung |
nk |
Nicht kontrollpflichtige Abfälle |
Keine Besonderheiten bei Umgang, Transport und Entsorgung |
ak |
Andere kontrollpflichtige Abfälle |
Brennbare oder mineralische Abfälle; Qualität von mineralischen Abfällen muss vor der Deponierung erhoben werden (chemische Analytik); |
akb |
Andere kontrollpflichtige Abfälle mit Begleitscheinpflicht |
Brennbare oder mineralische Abfälle; Qualität von mineralischen Abfällen muss vor der Deponierung erhoben werden (chemische Analytik); Abfälle des Typs [akb] müssen mit Begleitschein (VeVA-Schein) transportiert werden. |
S |
Sonderabfälle |
Brennbare oder mineralische Abfälle; Qualität von mineralischen Abfällen muss vor der Deponierung erhoben werden (chemische Analytik); Abfälle des Typs [S] müssen mit Begleitschein (VeVA-Schein) transportiert werden. |
Es ist zu beachten das die VeVA ausserdem regelt, dass die abfallabgebenden Personen dafür besorgt sind, abzuklären, ob es sich bei den anfallenden Abfällen um Sonderabfälle handeln könnte.
Entsorgungsbetriebe die mit Abfällen des Typs [akb] oder [S] umgehen, benötigen eine gefahrgutbeauftragte Person, die im Umgang mit diesen Abfällen geschult ist. Diese Betriebe unterstehen gemäss VeVA der Meldepflicht. Die gefahrgutbeauftragte Person organisiert die Annahme, die Zwischenlagerung, den Transport und die Endentsorgung der oben genannten Abfälle, sowie die notwendigen Meldungen.
Der Umgang mit Sonderabfälle erfordert umfassende technische und organisatorische Massnahmen für deren Lagerung, Transport und umweltverträgliche Entsorgung aufgrund ihrer schädigenden Wirkungen auf Mensch und Umwelt (Zusammensetzung, chemisch-physikalische oder biologische Eigenschaften).
Direkte Links zum Thema Abfälle und Sonderabfälle
Statistiken
Aussagekräftige Zahlen zu Abfallmengen zu erhalten ist komplex, da Abfälle dezentral entstehen, auf vielen unterschiedlichen Wegen entsorgt werden und vielfach über einen freien Abfallmarkt entsorgt werden.
Für Siedlungsabfälle dagegen, welche durch die Gemeinden gesammelt werden bestehen über längere Zeiträume hinweg Erhebungen zu Abfallmengen. Hierbei werden die Mengen an Hauskehricht und Sperrgut, sowie den wichtigsten Wertstoffen aus Haushalten (z. B. Papier oder Glas) erfasst. Durch das BAFU werden sog. Kehrichtsackstudien durchgeführt, um die Inhalte der Hauskehricht-Säcke zu untersuchen.
Mit diesen Erhebungen können sowohl Aussagen zu den Gesamtmengen (Tonnen/Jahr) als auch zu den spezifischen Mengen (kg pro Person und Jahr) gemacht werden. Daneben lässt sich die Entwicklung der Abfallmengen über einen längeren Zeitraum beurteilen.