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Korrosionsschutz im Freien


Korrosionsschutz an Objekten im Freien
Bauwerke aus metallischen Werkstoffen sind im öffentlichen und industriellen/gewerblichen Bereich weit verbreitet: Brückengeländer, Stahlbrücken, Hochspannungsmasten, Tanklager, Aussichtstürme, Schütze von Schleusen sind nur einige Beispiele. Metallische Werkstoffe korrodieren ohne Schutzmassnahmen sehr rasch und dadurch werden die Lebensdauer beziehungsweise die Funktionalität der Bauteile und Elemente massiv reduziert. Deshalb werden in der Regel Massnahmen zum Schutz gegen Korrosion getroffen und die Bauwerke durch Korrosionsschutzprodukte geschützt. Bis vor wenigen Jahrzehnten enthielten die Korrosionsschutzprodukte massive Konzentrationen an sehr gesundheitsschädlichen und umweltkritischen Schadstoffen wie beispielsweise polychlorierte Biphenyle (PCB), Dioxine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder Schwermetalle wie Blei, Zink und Chrom.
Korrosionsschutzbeschichtung müssen in der Regel während der Lebensdauer eines Bauwerks erneuert werden. Im Rahmen einer Sanierung wird die alte Korrosionsschutzbeschichtung entfernt, korrodierte („rostige“) Stellen werden geschliffen und ein neuer Anstrich wird aufgebracht. Zur Entfernung der alten Korrosionsschutzbeschichtung kommen häufig sehr emissionsträchtige Abtragverfahren wie beispielsweise Sandstrahlen zum Einsatz.
Bei der Erneuerung des Korrosionsschutzes an Objekten im Freien oder bei der Oberflächenbehandlung von Fassaden können erhebliche Mengen an Schadstoffen in die Umwelt gelangen. Um die Freisetzung von Schadstoffen zu verhindern, müssen bei der Vergabe und bei der Ausführung von Korrosionsschutzarbeiten die gesetzlichen Vorschriften beachtet und geeignete Massnahmen ergriffen werden. Mit einer umweltgerechten Arbeitsweise und dem Einsatz ökologisch unbedenklicher Produkte (schwermetallfrei, lösemittelarm etc.) für die Neubeschichtung können hohe Kosten für die Sanierung von Umweltschäden vermieden werden.
In der Regel ist eine umweltgerechte Arbeitsweise gewährleistet, wenn die Empfehlungen des Bundes sowie die Cercl'Air-Empfehlung Nr. 30 „Umweltschutzmassnahmen bei der Instandhaltung des Korrosionsschutzes von Stahltragwerken der Elektrizitätsübertragung“ befolgt werden.
Meldepflicht
Korrosionsschutzarbeiten mit einer Sanierungsfläche von über 50 m2 unterliegen der Meldepflicht. Das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) ist Melde- und Koordinationsstelle für Korrosionsschutzprojekte im Kanton Basel-Landschaft. Die Erstmeldung hat mit dem Meldeformular für Korrosionsschutzarbeiten an Objekten im Freien mindestens 6 Wochen vor der Durchführung beim Amt für Umweltschutz und Energie zu erfolgen. Für Arbeiten müssen die Inhaltsstoffe der Altbeschichtung bekannt sein. Bei Planungsbeginn muss deshalb eine chemisch-analytische Untersuchung des Anstrichs vorgenommen werden. Die Analyse umfasst in der Regel die Parameter PCB, PAK sowie die Schwermetalle Cadmium, Blei, Zink, und Chrom.
Schutzmassnahmen und Entsorgung
Die Anforderungen an die Schutzmassnahmen richten sich nach der Schadstoffart und Schadstoffmenge in der Altbeschichtung. Bei demontierbaren Objekten ist die Behandlung im Werk immer zu prüfen. Ist die Demontage nicht möglich, sind die Umweltschutzmassnahmen nach den BAFU-Richtlinien zu planen. Wenn PCB Konzentrationen von mehr als 100 mg/kg (ppm) in der Altbeschichtung vorhanden sind, müssen maximale Schutzmassnahmen getroffen werden. Dies bedeutet u.a., dass die Arbeiten in einer dichten Einhausung erfolgen müssen. Bei Strahlschutt und Filterstaub handelt es sich um Sonderabfälle. Bei der Entsorgung sind die Bestimmungen der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA, SR 814.610 vom 22. Juni 2005) zu beachten.
Arbeiternehmerschutz
Die Arbeitnehmer-Vorschriften der SUVA sowie des Kantons sind zu beachten und die vorgeschriebenen Schutzmittel zu verwenden. Richtlinien und Merkblätter der SUVA können bezogen werden bei:
SUVA, zentraler Kundendienst, Postfach, 6002 Luzern, Telefon 058 411 12 13
Gewässer- und Bodenschutz
Reinigungsmittel, Anstrichstoffe, Strahlmittel und Strahlschutt dürfen nicht in Gewässer oder auf Böden gelangen. Es ist darauf zu achten, dass kein Regenwasser in die Einhausung gelangt. Sofern Abwässer anfallen, ist für deren Ableitung (Gewässer, öffentliche Kanalisation) eine Bewilligung einzuholen. Böden müssen mittels Abdeckung oder anderen Massnahmen vor Immissionen mit Schadstoffen geschützt werden.
Planungshilfen
Für die Ausführung von Korrosionsschutzarbeiten hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU, früher Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)) und die Schweizerische Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute (Cercl'Air) Vollzugshilfen und Richtlinien erarbeitet, um zur praxisgerechten und einheitlichen Einhaltung der Vorschriften beizutragen.
- PCB-Emissionen beim Korrosionsschutz, Vollzug Umwelt, BUWAL 2000
- BUWAL Mitteilung zur Luftreinhalte-Verordnung Nr. 12: "Korrosionsschutz im Freien; Konzept 2002"
- Umweltschutz bei Korrosionsschutzarbeiten, Planungsgrundlagen; BUWAL 2004
- Umweltschutzmassnahmen bei der Instandhaltung des Korrosionsschutzes von Stahltragwerken der Elektrizitätsübertragung“. Cercl’Air 2014