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Rechtliche Grundlagen
Nutzung und Schutz
Der Boden wird auf unterschiedlichste Weise durch den Menschen genutzt: nachhaltig, sanft, intensiv oder auch zerstörerisch. Oft konkurrenzieren Nutzungen oder schliessen sich gegenseitig gar aus, wie zum Beispiel die Nutzung von Böden und Bodenfläche als Bauland versus die Produktion von Nahrungsmitteln.
Die Arealstatistik hat es gezeigt: aktuell wird in der Schweiz pro Sekunde circa ein halber Quadratmeter Boden verbaut. Dadurch werden pro Jahr in der Schweiz rund 1'500 Hektaren natürlichen Bodens zerstört. Es sind oft sehr gute und fruchtbare Böden, die irreversibel verloren gehen. Unser Umgang mit den Böden und der Bodenfläche ist nicht nachhaltig.
Die Bodenfläche ist langfristig zu erhalten und der Fruchtbarkeit und den Bodenfunktionen ist Sorge zu tragen. Das ist jedoch nur möglich, wenn die Böden grossflächig und in ihrer Qualität erhalten bleiben.
Die schweizerische Bundesverfassung (in Kraft seit dem 01.01.2000) hat in Art. 73 die Nachhaltigkeit verankert ("Bund und Kantone streben ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen andererseits an"). In Art. 74 wird der Bund ermächtigt, Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt - und damit auch des Bodens - vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erlassen. In Art. 75 schliesslich ist festgehalten, dass die vom Bund erlassenen Grundsätze der Raumplanung der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes dienen.
Der Schutz und der nachhaltige Umgang mit Böden und Bodenfläche ist heute massgeblich in zwei Bundesgesetzen sowie einer Verordnung verankert:
- Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) erwähnt ausdrücklich die Erhaltung der Fruchtbarkeit des Bodens als Schutzziel.
- Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) fordert eine haushälterische Nutzung der Bodenfläche.
- Die Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) regelt die vorsorgende Vermeidung sowie den Umgang mit stofflichen (Schadstoffe), physikalischen (Umlagerung, Verdichtung, Erosion) und biologischen (z.B. gentechnisch veränderten Organismen) Belastungen.
Darüber hinaus ist der direkte und indirekte Schutz der Böden als Querschnittsaufgabe Gegenstand verschiedener weiterer gesetzlicher Erlasse wie z.B. in den Bereichen Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Lebensmittel, Abfallwirtschaft oder auch Chemikalien.
Auch auf nationaler und internationaler Ebene sind Bestrebungen zum Schutz des Bodens und zu dessen nachhaltiger Nutzung im Gange. Mehr Informationen dazu unter diesem Link.