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Energieprämie
Der Landrat hat am 30.03.2023 das Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung (WBFG; SGS 842) beschlossen. Gestützt auf § 8 WBFG wird zur Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums im Kanton Basel-Landschaft seit 1. Januar 2024 eine sogenannte «Energieprämie» entrichtet. Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer mit bestimmten finanziellen Verhältnissen können diese Energieprämie zusätzlich zu den üblichen Förderbeiträgen aus dem Baselbieter Energiepaket in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zur Energieprämie finden Sie hier.