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02.05.2024

Der Regierungsrat möchte das erfolgreiche Förderprogramm fortführen

Baselbieter Energiepaket

Das Baselbieter Energiepaket soll bis Ende 2025 fortgeführt werden. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat dem Landrat eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung und einen Nachtragskredit für 2024 beantragt. Wegen der angespannten Finanzlage des Kantons und aufgrund der Einführung des Impulsprogramms vom Bund sollen die Beitragssätze 2025 angepasst werden. 

Der Regierungsrat möchte das Programm zur Förderung von energetischen Gebäudesanierungen und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich mindestens bis Ende 2025 weiterführen. Um einen Förderstopp zu vermeiden, beantragt er für das Jahr 2024 ein Nachtragskredit von 2,28 Millionen Franken und eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung für die restliche Laufzeit bis Ende 2025 auf insgesamt 42,16 Millionen Franken. 

Das Baselbieter Energiepaket ist dank der grossen Investitionsbereitschaft von Gebäudebesitzerinnen und -besitzern sehr erfolgreich. Nach einem Rekordwert im Jahr 2022 hat sich die Nachfrage inzwischen auf hohem Niveau stabilisiert. Das Förderprogramm entfaltet im interkantonalen Vergleich eine überdurchschnittlich hohe Wirkung. Das zeigt der Zwischenbericht, welcher der Regierungsrat dem Landrat überwiesen hat. 

Aufgrund der eingetrübten finanzhaushaltspolitischen Aussichten sieht der Regierungsrat vor, die Beitragssätze ab 1. Januar 2025 moderat zu senken. Dies, weil die bisherigen Beitragssätze im schweizweiten Vergleich überdurchschnittlich hoch sind. Ausserdem federt die inzwischen eingeführte Energieprämie die Kürzung für jene Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer signifikant ab, deren Einkommen und Vermögen bestimmte Schwellenwerte nicht übersteigen. Am 1. Januar 2025 wird schweizweit das neue Impulsprogramm lanciert, das finanzielle Anreize für den Ersatz direktelektrischer Heizsysteme und von fossilen Heizungen bei grossen Gebäuden setzt. Ebenso fördert das neue Impulsprogramm umfassende Gebäudehüllensanierungen, wenn Dach und Fassade im gleichen Bauprojekt energetisch modernisiert werden (siehe Kasten). 

Der Regierungsrat wird dem Landrat im ersten Quartal 2025 eine separate Vorlage unterbreiten für eine neue Ausgabenbewilligung für das Baselbieter Energiepaket für die Jahre 2026 bis 2030. Der Regierungsrat berücksichtigt in dieser zweiten Vorlage die Schlussfolgerungen aus dem Energieplanungsbericht 2022 sowie die Aufträge, die der Landrat dem Regierungsrat zur Ausweitung des Förderprogramms erteilt hat. 

Der vorliegende Zwischenbericht beruht auf dem kantonalen Energiegesetz. Mit dieser Bestimmung hat der Landrat den Regierungsrat beauftragt, nach Ablauf der halben Laufzeit über die Ausschöpfung der Ausgabenbewilligung und dessen CO2-Wirkung zu berichten, die Förderbeitragssätze zu überprüfen und dem Landrat eine zusätzliche Ausgabenbewilligung für die restliche Laufzeit zu beantragen. 

Energieprämie


Die Energieprämie ist eine neue Massnahme, die im Rahmen des Baselbieter Energiepakets Anfang 2024 eingeführt wurde und auf dem Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung (WBFG; SGS 842) fusst. Mit der Energieprämie erhalten Haushalte mit definierten finanziellen Mitteln[1] neue Anreize für die energetische Sanierung ihres Eigenheims. Die Prämie wird zusätzlich zu den Förderbeiträgen des Baselbieter Energiepakets ausbezahlt und beträgt 20 Prozent der massnahmenspezifischen Investition. Es gilt eine Obergrenze von 25'000 Franken pro Liegenschaft. Die Energieprämie kann ausschliesslich von privaten Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern in Anspruch genommen werden, die ihre Liegenschaft selbst bewohnen. Darunter fällt auch Stockwerkeigentum, sofern alle Förderbedingungen erfüllt sind.

Impulsprogramm


Das Impulsprogramm wird am 1. Januar 2025 eingeführt und fusst auf Art. 50a des Energiegesetzes. Das Programm ist auf 10 Jahre befristet und enthält im Bereich der Gebäudetechnik eine neue Abwrackprämie für dezentrale Elektroheizungen. Es setzt Anreize für den Ersatz von grossen, fossilen oder direktelektrischen Heizanlagen mit mehr als 70 Kilowatt Heizleistung durch Systeme mit erneuerbarer Energie. Im Bereich der Energieeffizienz werden neue Beitragssätze für umfassende Gebäudesanierungen eingeführt, sofern Dach und Fassade in einem einzigen Bauvorhaben wärmegedämmt werden.

Landratsvorlage Nr. 2024/276

[1] Die Prämie wird Haushalten mit einem Gesamtvermögen von weniger als 350'000 Franken und einem Einkommen von weniger als 150'000 Franken gewährt. Dabei massgebend sind die Angaben der definitiven Steuerveranlagung aus dem Vor-Vorjahr. Die Einkünfte und Vermögenswerte sind für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen zu summieren. Nicht zu berücksichtigen sind minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.