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Neue Anreize bei gleichzeitiger Entlastung der Kantonsfinanzen
Baselbieter Energiepaket: Teilrevision der kantonalen Energieförderverordnung
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der kantonalen Energieförderverordnung (EnFV) verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Mit ihr setzt der Regierungsrat das neue Impulsprogramm des Bundes um und entlastet den kantonalen Finanzhaushalt.
Am 1. Januar 2025 tritt die Teilrevision der kantonalen Energieförderverordnung (EnFV) in Kraft. Mit den Anpassungen setzt der Regierungsrat im Förderprogramm «Baselbieter Energiepaket» neue Akzente beim Ersatz von grösseren fossilen Heizsystemen und dezentralen direktelektrischen Heizungen durch erneuerbare Wärmeerzeuger sowie bei der gleichzeitigen Wärmedämmung von Dach- und Fassaden. In diesen Bereichen möchte er die Nachfrage ankurbeln.
Die Neuausrichtung wird massgeblich durch das Bundesimpulsprogramm unterstützt. Dieses ist aus dem Klimaschutz- und Innovationsgesetz hervorgegangen, das das Stimmvolk am 18. Juni 2023 angenommen hatte. Über eine Laufzeit von zehn Jahren stellt der Bund dafür neue Mittel bereit. Der Kanton Basel-Landschaft übernimmt die Umsetzung und sorgt dafür, dass die nationalen Vorgaben eingehalten werden.
Entlastung des Finanzhaushalts und Übergangsregelungen
Wie in der Landratsvorlage 2024/276 angekündigt, sieht die Teilrevision auch Anpassungen bei den Förderbeiträgen vor, um den kantonalen Finanzhaushalt zu entlasten. So werden die Beitragssätze für den Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem in Einfamilienhäusern, besonders energieeffiziente Neubauten sowie Einzelmassnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Wärmedämmung von Dächern oder Fassaden) moderat gesenkt. Zusätzlich wird die maximale Fördersumme pro Gesuch auf 100'000 Franken begrenzt. Fördergesuche, die bis zum 31. Dezember 2024 vollständig eingereicht werden, profitieren weiterhin von den bisherigen Bestimmungen. Weitere Informationen sind ab 1. Januar 2025 auf www.energiepaket-bl.ch zugänglich.
Stärkung der regionalen Wirtschaft
Das Baselbieter Energiepaket bleibt ein zentrales Instrument der kantonalen Klima- und Energiepolitik. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich und unterstützt die regionale Wirtschaft – insbesondere die Bau- und Energiewirtschaft. Davon profitieren sowohl private Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer als auch Gemeinden, die Fördermittel für die energetische Sanierung ihrer Liegenschaften beantragen können.
Für die Weiterführung des Förderprogramms ab 2026 wird der Regierungsrat dem Landrat im ersten Quartal 2025 eine Vorlage unterbreiten.