Skip to main content

Störfallvorsorge

Die Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV, SR 814.012) ist eine Ausführungsverordnung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG, SR 814.01). Die StFV ist im Ergebnis ein Produkt der politischen Aufarbeitungen nach dem Grossbrand Schweizerhalle 1986. Die StFV gilt für Betriebe und Verkehrswege mit hohen Gefahrenpotentialen für die Bevölkerung und Umwelt. Die Störfallvorsorge ist eine Daueraufgabe. Die Kantone sind, sofern nicht anders geregelt, für den Vollzug der StFV zuständig.

 

Übersicht über die stationären Störfallbetriebe:

Geoview

Konsultationsbereiche Raumplanung:

Geoview

Weitere Informationen zum Thema Störfallvorsorge finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des BAFU.

Formulare

Bitte wenden Sie sich an stoerfallvorsorge@bl.ch, wenn Sie einen neuen Kurzbericht einreichen wollen.

Kontakt

Amt für Umweltschutz und Energie

Rheinstrasse 29

Postfach 4410 Liestal

T 061 552 51 11

aue.umwelt@bl.ch

Lageplan

Gewässerschutzpikett (24h)