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Störfallvorsorge
Die Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV, SR 814.012) ist eine Ausführungsverordnung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG, SR 814.01). Die StFV ist im Ergebnis ein Produkt der politischen Aufarbeitungen nach dem Grossbrand Schweizerhalle 1986. Die StFV gilt für Betriebe und Verkehrswege mit hohen Gefahrenpotentialen für die Bevölkerung und Umwelt. Die Störfallvorsorge ist eine Daueraufgabe. Die Kantone sind, sofern nicht anders geregelt, für den Vollzug der StFV zuständig.
Übersicht über die stationären Störfallbetriebe:
Konsultationsbereiche Raumplanung:
Weitere Informationen zum Thema Störfallvorsorge finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des BAFU.
Formulare
Bitte wenden Sie sich an stoerfallvorsorge@bl.ch, wenn Sie einen neuen Kurzbericht einreichen wollen.
Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
Postfach 4410 Liestal
T 061 552 51 11