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Lagerung gefährlicher Stoffe

Der Leitfaden Lagerung von gefährlichen Stoffen gibt einen Überblick über die wichtigsten sicherheitsrelevanten Aspekte bei der Lagerung gefährlicher Stoffe. Mit dem Leitfaden können gefährliche Stoffe besser erkannt, deren Lagerung optimiert und die nötigen Sicherheitsmassnahmen getroffen werden.
Der Leitfaden ist das Resultat einer fachübergreifenden Zusammenarbeit mehrerer kantonaler Umweltfachstellen (AG, BE, BL, BS, TG, ZH), der Gebäudeversicherung Kanton Zürich und des Swiss Safety Center. Er ersetzt keine gesetzlichen Regelungen, sondern ist eine Zusammenstellung bestehender Vorschriften und Empfehlungen für die Praxis.
Die Gewässerschutzverordnung (GSchV) unterscheidet zwischen
· Flüssigkeiten, welche bereits in kleinen Mengen Wasser verunreinigen können (Klasse A) und
· Flüssigkeiten, welche Wasser erst in grösseren Mengen verunreinigen können (Klasse B)
Weitere Informationen dazu und Stoffliste: Klassierung wassergefährdender Flüssigkeiten
Weit verbreitet ist zudem die Einteilung in Wassergefährdungsklassen (WGK) des Umweltbundesamtes (UBA) Deutschland:
· WGK 1: schwach wassergefährdend
· WGK 2: deutlich wassergefährdend
· WGK 3: stark wassergefährdend
Eine Stoffliste mit WGK-Einteilungen ist verfügbar unter der Datenbank Rigoletto des UBA. Die Einstufung in WGK basiert auf der deutschen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Bitte beachten Sie, dass Chemikalien mit unbekannter Toxizität gegenüber Wasserorganismen gemäss dieser Bestimmung in der Regel der WGK 3 zugeordnet werden müssen.
Leitfaden Lagerung von gefährlichen Stoffen
Merkblatt G1: Gebinde und Grosspackmittel