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Umschlagplätze

Werden Güter umgeschlagen, von denen eine Gefahr für ober- oder unterirdische Gewässer ausgeht, sind Schutzmassnahmen wie abflusslose Gruben, Schieber oder Abdeckmatten notwendig.
Nebst Chemikalien können auch flüssige Lebensmittel und Löschwasser die Gewässer gefährden.
Der Umschlag kann auf folgende Weise erfolgen:
- Umladen von Gebinden (Behälter mit 20 - 450 Liter Inhalt, ), Kleintanks, IBC (Intermediate Bulk Container mit 450 – 3000 Liter Inhalt) und Tankcontainern zwischen Fahrzeug und Lagerbereich oder umgekehrt. Beispiel: Warenannahme und Umschlag im Betriebsareal.
- Umfüllen von Flüssigkeiten zwischen Kesselwagen, Tankfahrzeugen und Behältern.
Beispiel: Betankung eines Lagertanks mit einem Kesselwagen oder umgekehrt.
- Umschlag auf innerbetrieblichen Güterumschlagplätzen.
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