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Vorbehandlung von gewerblichem Abwasser


Bei gewerblich-industriellen Prozessen fällt Abwasser an, welches die Kanalisation, den Betrieb der Kläranlage oder die Gewässerqualität beeinträchtigen kann. Deshalb muss dieses Abwasser im Betrieb so vorbehandelt werden, dass es die Anforderungen für die Einleitung in die Schmutzwasserkanalisation erfüllt.
Die Anforderungen an die Einleitung von gewerblichem Abwasser sind u.a. in der Gewässerschutzverordnung (GSchV), Anhang 3.2 festgelegt. Einerseits gibt es dort nummerische Grenzwerte für einige Parameter respektive Schadstoffe wie den pH-Wert oder Schwermetalle. Andererseits verlangt aber die GSchV auch generell eine Minimierung von Schadstoffen und der Abwassermengen nach dem Stand der Technik (vgl. Stand der Technik im Gewässerschutz, BAFU).
Für die meisten chemischen Stoffe gibt es keinen numerischen Grenzwert in der GSchV. Dennoch können viele organischen Chemikalien wie beispielsweise Wirkstoffe von Pestiziden oder Antibiotika die Kläranlagen und die Wasserorganismen gefährden und einen negativen Einfluss auf das Grund- und Trinkwasser haben. Deshalb ist es wichtig, dass solche kritischen Abwässer so vorbehandelt werden, dass die Menge der Schadstoffe minimiert wird. Die Art der Vorbehandlung muss auf die Zielverbindungen abgestimmt sein.
Abwasservorbehandlungsanlagen müssen vom Amt für Umweltschutz und Energie bewilligt werden. Ein entsprechendes Gesuch ist mittels online-Gesuchformular für eine Abwasserbewilligung einzureichen.