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Bauen
Bauen in Grundwasserschutzzonen: Dieses Merkblatt gilt für Bauarbeiten in rechtskräftigen Grundwasserschutzzonen sowie sinngemäss in Grundwasserschutzarealen. Zusätzliche Anordnungen und Schutzmassnahmen sind in einem allfälligen gewässerschutzrechtlichen Entscheid aufgeführt.
Bohren in Grundwasserschutzzonen: Dieses Merkblatt gilt für Bohrarbeiten in rechtskräftigen Grundwasserschutzzonen sowie sinngemäss in Grundwasserschutzarealen. Zusätzliche Anordnungen und Schutzmassnahmen sind in einem allfälligen gewässerschutzrechtlichen Entscheid aufgeführt.
Bauvorhaben im Grundwasser: Dieses Merkblatt dient kantonsinternen sowie externen Planern zur Beurteilung von Bauvorhaben in Bezug auf die quantitative und qualitative Beeinflussung von Grundwasser.
Bauen im Grundwasser: Dieses Merkblatt gilt für alle Bauvorhaben im Gewässerschutzbereich. Auch mit Bautiefen grösser als 3 m und / oder wenn die Überdeckung zum mittleren Grundwasserspiegel 5 m unterschreitet.