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Abwasser aus Siedlungen und Landschaft


Um Abwasser von ausserhalb des Siedlungsgebietes fachgerecht zu entsorgen bestehen verschiedene Möglichkeiten:
Ableitung in die öffentliche Kanalisation: Diese Lösung kommt in Betracht, wenn die Liegenschaft nahe dem Siedlungsgebiet liegt oder sich ein Transportkanal in der Nähe befindet. Unter 200 Meter Entfernung zur nächsten Anschlussmöglichkeit besteht in der Regel Anschlusspflicht. Zurzeit werden im Kanton Basel-Landschaft rund 260 private Kläranlagen betrieben.
Reinigung in einer Kleinkläranlage: Ist die Liegenschaft dauernd bewohnt und die Entfernung zur nächsten Anschlussmöglichkeit grösser, lohnt es sich zu prüfen, ob eine Ableitung in eine eigene mechanisch-biologische Kleinkläranlage möglich und kostengünstiger ist als ein Anschluss. Dabei sind die Informationen über den Betrieb und Unterhalt zu beachten. Der Schlamm muss regelmässig (in der Regel einmal jährlich) in eine regionale Kläranlage abgeführt werden. Der Anlagezustand, die Schlammentnahme und die Ablaufwerte sind dem AUE jährlich mitzuteilen.
Sammlung in einer abflusslosen Grube: Diese Lösung ist nur bei selten bewohnten oder unregelmässig genutzten Liegenschaften wirtschaftlich. Rechtzeitig bevor die Grube voll ist muss das Abwasser abgesaugt und in eine regionale Kläranlage abgeführt werden. Die Grubenentleerungen sind dem AUE jährlich mitzuteilen.
Verwertung mit Dünger: Landwirte, die einen erheblichen Tierbestand halten, dürfen ihr häusliches Abwasser ausserhalb der Bauzone zusammen mit den Stallabwässern in der Güllegrube mischen und als Dünger verwerten. Abwasser aus nicht landwirtschaftlich genutzten Nachbar- oder Nebengebäuden darf nicht in Güllengruben eingeleitet werden. Es muss separat – wie oben beschrieben - entsorgt werden.
Das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) berät Landwirte und Liegenschaftseigentümer im ländlichen Raum, die Betreiber privater Kläranlagen und die Planer und Ingenieure. Muss Abwasser vorbehandelt werden, ist für die Einleitungen in Gewässer und Versickerungen ein Gesuch für eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung (Abwasserbewilligung) nötig. Bei Anschlüssen an die öffentliche Kanalisation erteilt die Standortgemeinde eine Kanalisationsbewilligung.