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Einleitung von Abwasser

Die Fachstelle Siedlungsentwässerung des Amts für Umweltschutz und Energie bewilligt die Einleitung von Abwasser aus der Siedlungsentwässerung und übriger verschmutzter Abwässer in Gewässer oder Versickerungsanlagen, wenn die Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung eingehalten sind.