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Genereller Entwässerungsplan der Gemeinden (GEP)

Die Entwässerung und Abwasserentsorgung von Gemeinden und im Einzugsgebiet von Kläranlagen werden in Generellen Entwässerungsplänen (GEP resp. ARA-GEP) geregelt. Ziel des GEP ist ein sachgemässer Gewässerschutz und eine angemessene Siedlungsentwässerung. Die Grundlagen für den GEP werden in sechs Zustandsberichten zusammengestellt. Diese sind auch für die Erfolgskontrolle und Nachführung nützlich. Zustandsberichte werden erstellt für die Bereiche: Gewässer, Fremdwasser, Versickerung, Kanalisation, Einzugsgebiete und Gefahren.
In den Plänen wird rechtsverbindlich festgelegt in welchem System die Siedlung innerhalb und ausserhalb der Bauzonen zu entwässern ist, wo Fremdwasser von der Kanalisation abgetrennt werden muss, wo Regenwasser versickert werden muss, wo Misch- und Regenwasser behandelt werden muss, wo schadhafte Kanalisationen saniert werden müssen und wo Gewässer zu revitalisieren sind.
Der GEP ist damit die Grundlage für
- die Bewilligung der Liegenschaftsentwässerungen,
- den Ausbau der Kanalisation- und Sauberwasserleitungsnetze,
- die kommunale Regenwasserbewirtschaftung,
- die Öffnung und Revitalisierung von Gewässern,
- die kommunalen Abwasserreglemente und –gebühren und
- die Finanzierung der kommunalen Abwasserentsorgung.
Seit dem Dezember 2015 verfügen alle Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft über einen GEP und haben somit eine verbindliche Planungsgrundlage für die Massnahmen zum Schutz der Gewässer, zum Erhalt und Ausbau der Infrastrukturen für Abwasser sowie deren Finanzierung.
Aktuell wird der Erfolg der GEP in Bezug auf den Schutz der Gewässer, den Erhalt der Infrastrukturen und die Finanzierung der Massnahmen in der Standortbestimmung „GEP-Check“ überprüft. Einige Gemeinden haben Ihren GEP bereits ergänzt oder vollständig überarbeitet.