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Generelle Wasserversorgungsprojekte/-planungen (GWP)
GWP = „Generelles Wasserversorgungsprojekt“ oder „Generelle Wasserversorgungsplanung“
Die Gemeinden stellen die Wasserversorgung innerhalb ihres Gemeindegebietes selbst sicher und erarbeiten dazu ein Generelles Wasserversorgungsprojekt (GWP), in welchem die Vorgaben der kantonalen Planung zu berücksichtigen sind.
(§ 11 Abs. 1 der Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers vom 13. Januar 1998, SGS 455.11)
Die "GWP-Wegleitung" (AUE BL, Okt. 2012) dient den Wasserversorgungen dabei als Unterstützung.
Im September 2019 hat der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) im Rahmen seines Regelwerks die Empfehlung W1011 „Muster-GWP (Generelle Wasserversorgungsplanung)“ in Kraft gesetzt. Diese zeigt beispielhaft eine detaillierte, umfangreiche Planung. (Bezug bei der SVGW-Geschäftsstelle, Grütlistrasse 44, Postfach, 8027 Zürich, www.svgw.ch)
Je nach Auslöser und Handlungsbedarf kann der Umfang der GWP reduziert werden, insbesondere für kleinere Wasserversorgungen. Wir empfehlen vor der Auftragsvergabe eine Kontaktaufnahme mit der AUE-Fachstelle Wasserversorgung, um den Inhalt und die Bearbeitungstiefe der GWP sowie die zu berücksichtigenden kantonalen Planungsvorgaben zu besprechen.