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Konzessionen

Zweck
Wer Grundwassernutzungs- oder Grundwasseranreicherungsanlagen baut oder betreibt, braucht dazu eine Konzession. Die Konzession wird für private Nutzer für eine Dauer von 10 bis 30 Jahren, bei öffentlichen Werken für eine Dauer von 30 bis 50 Jahren erteilt.
Mit der Vergabe von Konzessionen steuert der Kanton die nachhaltige Bewirtschaftung des öffentlichen Gutes Grundwasser im Sinne des öffentlichen Interesses.
Dem Konzessionär gibt die Konzession eine langfristige Rechtssicherheit bei der Nutzung seiner Anlage und die Möglichkeit einer längerfristigen Abschreibung der Investition.
Voraussetzungen
Konzessionen für Trinkwassernutzungen werden nur erteilt, wenn der Bedarf im Rahmen der Regionalen Wasserversorgungsplanung nachgewiesen ist und die Schutzzonen rechtsgültig ausgeschieden sind.
Konzessionen für private Nutzungen (z.B. zur Energie-Nutzung) werden nur erteilt, wenn mit einem hydrogeologischen Gutachten nachgewiesen wird, dass die Grundwasserqualität nicht gefährdet und keine bestehende konzessionierte Nutzung oder geplante öffentliche Nutzung beeinträchtigt oder eingeschränkt wird.
Konzessionsgesuche und -vergabe
Konzessionsgesuche sind dem AUE mit dem Formular Konzessionsgesuch (erhältlich beim AUE) und den notwendigen Beilagen (hydrogeologischer Bericht) einzureichen.
Konzessionsgesuche müssen im Amtsblatt publiziert und während 20 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Die Konzessionsvergabe erfolgt mit Beschluss des Regierungsrates.