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Versorgung in schweren Mangellagen

Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM), vom 19. August 2020 (SGS 531.32)
Diese eidgenössische Verordnung regelt die vorsorglichen Massnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (Art. 2 Bst. b LVG). Die Massnahmen sollen gewährleisten, dass:
- die Versorgung mit Trinkwasser so lange wie möglich aufrechterhalten bleibt;
- Trinkwasser jederzeit in ausreichender Menge vorhanden ist;
- schwere Mangellagen vermieden oder rasch behoben werden können.
Aufgaben der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen
Die Betreiber der Wasserversorgungsanlagen …
- erarbeiten ein Konzept zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen.
- erstellen eine Dokumentation zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen.
- prüfen die Trinkwasserqualität vermehrt in schweren Mangellagen.
- sorgen für die regelmässige Durchführung von Aus- und Weiterbildungen sowie Übungen.
- sorgen dafür, dass das erforderliche Reserve- und Reparaturmaterial zur Verfügung steht.
- treffen die erforderlichen baulichen, betrieblichen und organisatorischen Massnahmen.
Prüfung und Genehmigung der Konzepte
Die Konzepte zur Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen sind dem Amt für Militär- und Bevölkerungsschutz (AMB) (Oristalstrasse 100, 4410 Liestal) als zuständige Dienststelle 3-fach einzureichen. Dieses bezieht im Rahmen eines Mitberichtsverfahren das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) und das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) in die Prüfung mit ein. Die Genehmigung erfolgt durch die Sicherheitsdirektion (SID).