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Kinder- und Jugendpolitik

Was ist Kinder- und Jugendpolitik?
Die Kinder- und Jugendpolitik der Schweiz basiert auf den drei Säulen Schutz, Förderung und Mitwirkung, die im Einklang mit der «Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik» des Bundesrates von 2008, der Bundesverfassung und der UNO-Kinderrechtskonvention von 1989 stehen. Kinder und Jugendliche haben demnach einen Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit, auf Förderung ihrer Entwicklung, sie haben das Recht, ihr Leben und ihre Umwelt mitzugestalten und ihre Persönlichkeit in einer fürsorglichen Gemeinschaft zu entfalten. Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, ist das übergeordnete Interesse des Kindes (Kindswohl) vorrangig zu berücksichtigen.
Die Kinder- und Jugendpolitik nimmt Einfluss auf die Lebens- und Aufwachsbedingungen der Kinder und Jugendlichen. In der Schweiz sind zahlreiche Akteure auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene für die Kinder und Jugendpolitik zuständig. Zentrale Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendpolitik sind der Föderalismus und die Subsidiarität. Das bedeutet, dass die Verantwortung und die Zuständigkeit der Umsetzung der Kinder- und Jugendpolitik bei den Kantonen und ihren Gemeinden liegt und der Bund nur unterstützende und ergänzende Aufgaben wahrnimmt.
Kinder- und Jugendpolitik der Gemeinden
Jede Gemeinde des Kantons pflegt ihre eigene und souveräne Kinder- und Jugendpolitik. In einigen Gemeinden unterstützen Kinder- und Jugendbeauftragte die Entwicklung der Kinder- und Jugendpolitik und stehen als Ansprechpersonen für Kinder und Jugendliche und deren Belange zur Verfügung. Die meisten Gemeinden verfügen über ein ernanntes Gemeinderatsmitglied mit dem Ressort/Mandat «Kinder und Jugendliche».
Die Gemeinden Arlesheim, Reinach, Blauen, Therwil und Pratteln sind mit dem Label «Kinderfreundliche Gemeinde» ausgezeichnet worden. Die UNICEF-Initiative «Kinderfreundliche Gemeinde» fördert gezielt die Steigerung der Kinderfreundlichkeit im nächsten Lebensumfeld der Kinder.
Kinder- und Jugendpolitik des Kantons
Die kantonale Kinder- und Jugendpolitik geht davon aus, dass die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen durch vielfältige Faktoren beeinflusst werden, welche in die Zuständigkeit der verschiedenen Politikbereiche (Bildung, Gesundheit, Soziales, Familie u.a.) fallen. Diese sind vier verschiedenen Direktionen zugeordnet: Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), Sicherheitsdirektion (SID) und Finanz- und Kirchendirektion (FKD).
Die kantonale Kinder- und Jugendpolitik im engeren Sinn leistet gezielte Beiträge, um die Kinder und Jugendlichen inner- und ausserhalb der Familie und der Schule zu fördern, zu schützen und ihre Mitwirkung zu ermöglichen. Das Engagement des Kantons besteht zur Hauptsache aus den Grundleistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Kinder- und Jugendpolitik interkantonal
Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat 2016 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik in den Kantonen veröffentlicht und überarbeitet diese zurzeit.
Die interkantonale Konferenz für Kinder- und Jugendpolitik (KKJP) ist eine fachtechnische Konferenz der SODK. Die KKJP setzt sich für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz und die Umsetzung der Kinderrechte ein sowie für die Koordination unter den Kantonen. Der Kanton Basel-Landschaft bringt sich zusätzlich in den Nordwestschweizer Regionalkonferenzen der KKJP ein.
Kinder- und Jugendpolitik des Bundes
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist die Fachstelle des Bundes für Kinder- und Jugendpolitik. Sie behandelt die Themenbereiche Kinder- und Jugendschutz, Kinder- und Jugendförderung und Kinderrechte. Das BSV unterstützt die Zusammenarbeit der drei Staatsebenen sowie den Informations- und Erfahrungsaustausch. Die elektronische Plattform des BSV gibt einen Überblick über die Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz.
Seit 2013 hat die Schweiz ein nationales Kinder- und Jugendförderungsgesetz. Mit diesem fördert der Bund offene und innovative Formen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, unterstützt die Kantone beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik und beim Informations- und Erfahrungsaustausch.