Klassenmusizieren
Im Rahmen des Fachbereichs Musik besteht die Möglichkeit, dass die Klassenlehrperson den Unterricht gemeinsam mit einer spezialisierten Lehrperson der Musikschule gestaltet. Instrument kennenlernen & Musikstile erfahren
Während dieser Lektionen können sich Schülerinnen und Schüler gezielt mit einzelnen Instrumente oder Themen beschäftigen. Dies öffnet ihnen den Zugang zu unterschiedlichen Instrumenten und verschiedenen Stilrichtungen der Musik.
Die gesetzliche Grundlage im Kanton Basel-Landschaft erlaubt diese gewinnbringende Kooperation zwischen den Primar- und Musikschulen.
Grundlagen des Klassenmusizierens
- Die Kooperation der Primar- und Musikschule(n) ist im Schulprogrammen gleichlautend verankert.
- Die Klassenlehrperson der Primarschule bleibt verantwortlich für den Musikunterricht bzw. ist im Musikunterricht präsent.
- Klassenmusizieren findet innerhalb der zwei Wochenstunden Musik statt.
- Klassenmusizieren ist ein zeitlich begrenztes Angebot.
- Die Mitsprache der Erziehungsberechtigten ist geregelt.
- Klassenmusizieren verursacht keine Kosten für die Erziehungsberechtigten.
- Die Trägerschaft klärt, regelt und garantiert die Finanzierung für das Klassenmusizieren.