Die Ressourcen in Form von SOS-Lektionen stehen den Schulleitungen für alle Klassen zur Verfügung. Die SOS-Lektionen sollen in ausserordentlichen Situationen möglichst rasch und unkompliziert eingesetzt werden können. Die folgenden Informationen sind für Schulleitungen und Lehrpersonen angedacht.
Einsatz von SOS-Lektionen
Die Schulleitungen setzen die «SOS-Lektionen» bei akut schwierigen Situationen ein. Die Massnahmen sind befristet und dienen dazu den Lernerfolg für alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse gewährleisten zu können. Prioritär sind Massnahmen, welche es der Lehrperson ermöglichen, ein für alle gutes Unterrichts und Lernklima, eine gute Arbeitshaltung und Disziplin in der Klasse wiederherzustellen. Gleichzeitig dienen die SOS-Lektionen dazu, die beteiligten Lehrpersonen so zu entlasten, dass sie sich mit der Entwicklung einer Lösung befassen können. Weitere Informationen sind in der Handreichung und den FAQ zu finden.
Abgrenzung Spezielle Förderung
Die Spezielle Förderung hilft Schülerinnen und Schülern mit einer speziellen Begabung, einer Lernbeeinträchtigung, einem Lernrückstand oder besonderen sozialen bzw. emotionalen Lernbedürfnissen, ihre Fähigkeiten so weit als möglich innerhalb der öffentlichen Schulen zu entwickeln (Weitere Informationen und Unterlagen im Bereich der Speziellen Förderung).
Die SOS-Lektionen dienen zur kurzfristigen und zeitlich befristeten Unterstützung für Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler in akut schwierigen Klassensituationen. Die befristeten Massnahmen mittels der SOS-Lektionen werden für mehrere Schülerinnen und Schüler (kein förderliches Lernklima durch schwieriges Klassensetting) und Lehrpersonen (Entlastung von herausfordernden SuS) in Klassen eingesetzt und nicht für einzelne Schülerinnen und Schüler. Die Schulleitung bewilligt die zusätzlichen SOS-Lektionen z.B. für Teamteaching, externe Fachpersonen, für Lösungsfindungen die Klasse zu stabilisieren und für kurzfristig separative Unterrichtsformen.
Werden die «SOS-Lektionen» wie alle anderen Themen von ZUKUNFT.VS vom Kanton finanziert?
Die Finanzierung der SOS-Lektionen erfolgt über die jeweilige Trägerschaft. Zur Sicherung des Bildungserfolgs bei erschwerten Klassensituationen stehen den Schulen die SOS-Lektionen gemäss §32b VO für den Kindergarten und die Primarschule zu. Auf der der Sekundarstufe I wird die Ressourcierung in§13c VO für die Sekundarstufe I abgebildet.
Wie berechne ich am schnellsten das Guthaben für meine Schule?
Im Rückmeldeformular der Primarstufe oder Sekundarstufe, welches jeweils per Ende Schuljahr an das Amt für Volksschulen (AVS) gesendet werden muss, kann die Klassenanzahl gemäss Klassenbildung in der Spalte D3 eingegeben werden. Die Lektionen und Stunden werden automatisch Berechnet.
Müssen die «SOS-Lektionen» budgetiert werden?
Sie können aufgrund der Erfahrungswerte der beiden Schuljahre 2022/23 und 2023/24 am jeweiligen Schulstandort budgetiert werden. Sie gelten jedoch im Umfang des Guthabens als gebundene Ausgabe, auch wenn in den vorangegangenen Schuljahren keine SOS-Lektionen benötigt wurden.
Können die «SOS-Lektionen» zugunsten des Präventionspools gekürzt werden?
Nein. Die SOS-Ressourcen dienen dazu, ganze Klassen und Gruppen in einer akut schwierigen Situation zu stabilisieren und Lehrpersonen zu unterstützen. Der Präventionspool ermöglicht präventive und gesundheitsfördernde Projekten und Massnahmen für die gesamte Schule zu realisieren.
Können «SOS-Lektionen» zugunsten des Lektionen-Pool ISF gekürzt werden?
Nein. Die SOS-Ressourcen dienen dazu, ganze Klassen und Gruppen in einer akut schwierigen Situation zu stabilisieren und Lehrpersonen zu unterstützen. Der Lektionen-Pool der Integrativen Speziellen Förderung dient dazu, Schülerinnen und Schüler mit einer speziellen Begabung, einer Lernbeeinträchtigung, einem Lernrückstand oder besonderen sozialen bzw. emotionalen Lernbedürfnissen mit oder ohne individuelle Lernziele integrativ auf der Primar- und Sekundarstufen zu fördern und zu unterstützen.
Weshalb muss ich dem AVS ein Rückmeldeformular senden?
Das AVS ist verpflichtet Rechenschaft gegenüber Regierung und Parlament abzulegen. Dazu benötigt das AVS die Rückmeldeformulare um einen aussagekräftigen Bericht erstellen zu können. Ziel ist es aufzuzeigen, auf welchen Schulstufen und in welchem Kontext die SOS- Ressourcen eingesetzt wurden und ob diese erfolgreich waren.
Wer entscheidet über den Einsatz der «SOS-Lektionen»?
Die Schulleitung. Die Gemeinde wird über den entsprechenden Einsatz und den Umfang der Lektionen informiert.