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- Weiterbildung Schulbereich Volksschulen
- Individuelle Weiterbildung und Kostenbeteiligung
Individuelle Weiterbildung und Kostenbeteiligung
Die individuelle Weiterbildung von Lehrpersonen ist Teil der auf die Schul- und Unterrichtsentwicklung abgestimmten Personalentwicklung. Zur individuellen Weiterbildung zählen Nach- und Zusatzqualifikationen für Lehrpersonen aus dem Weiterbildungsprogramm Schule, Weiterbildungsangebote für Musiklehrpersonen sowie das Gesuch um Kostenbeteiligung für Kursbesuche bei externen Kursanbietern.CAS
Die Kosten folgender CAS werden für Lehrpersonen, die im Kanton Basel-Landschaft an einer öffentlichen Primar- oder Sekundarschule I tätig sind, vollständig übernommen, wenn dem AVS vor Beginn die entsprechende Vereinbarung vorliegt.
Informationen zu Weiterbildungen im Rahmen des Programms Zukunft.VS finden Sie hier
Weiterbildungsvereinbarung CAS SL Primar- und Musikschulen
Weiterbildungsvereinbarung CAS SL Sek I
Weiterbildungsvereinbarung mit Rückzahlungspflicht :
- CAS Medien und Informatik
- CAS Lerncoaching
- CAS Diversitätsorientierte Sprachförderung in der mehrsprachigen Schule
- CAS Förderdiagnostik und Lernbegleitung
- CAS Design und Technik - Textiles und Technisches Gestalten
- CAS Organisationsentwicklung
- CAS Schulentwicklung und pädagogisch wirksame Schulführung
- CAS IBBF Integrative Begabungs- und Begabtenförderung
- Modul LuPe: Aufbau und Förderung Überfachlicher Kompetenzen
- Module CAS Schulentwicklung und pädagogisch wirksame Schulführung
Finanzielle Unterstützung für weitere CAS kann via Gesuch um Kostenbeteiligung beantragt werden.
Nachqualifikationen und Facherweiterungen
Die Kurskosten bzw. Studiengebühren folgender Nachqualifikationen und Facherweiterungen werden für Lehrpersonen, die im Kanton Basel-Landschaft an einer öffentlichen Primar- oder Sekundarschule I tätig sind, vollständig übernommen, wenn dem AVS vor Beginn eine Fortbildungsvereinbarung vorliegt:
- LuPe Modul Gestalten - Fokus Technik
- LuPe Modul Gestalten - Fokus Textil
- Facherweiterung Bewegung und Sport PS
- Facherweiterung Musik PS
- Facherweiterung Französisch PS
Weiterbildungen für Lehrpersonen der Musikschulen
Für Weiterbildungskurse (gilt nicht für CAS/DAS) der Hochschule Musik der FHNW werden für Musikschullehrpersonen mit einer Anstellung im Kanton Basel-Landschaft 90% des Kursgeldes und maximal CHF 800.- pro Kalenderjahr übernommen.
Die Liste der subventionierten musikpädagogischen Weiterbildungskurse finden Sie hier.
Gesuche um Kostenbeteiligung
Besuchen Lehrpersonen mit einer Anstellung bei einer öffentlichen Volksschule des Kantons Basel-Landschaft ein Weiterbildungsbildungsangebot anderer Kursanbieter (nicht im Weiterbildungsprogramm Schule) kann ein Gesuch um Kostenbeteiligung eingereicht werden.
Die folgenden Bedingungen müssen zwingend erfüllt sein:
- Das Kursgeld übersteigt CHF 90.-;
- Der Transfer zum Unterricht / Berufsauftrag ist gegeben;
- Ein Bezug zum Lehrplan Volksschulen Basel-Landschaft besteht;
- Das Gesuch um Kostenbeteiligung muss bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn zusammen mit dem Kursprogramm beim Amt für Volksschulen eingereicht werden. Zu spät eingereichte Gesuche werden ohne weitere Prüfung abgelehnt;
- Kein mehrfaches Besuchen des gleichen Kurses innerhalb von 3 Jahren. Als Ausnahme hierzu gelten aufeinander aufbauende Kurse mit klar unterscheidbarem Inhalt sowie J&S Kurse, die für die Zertifizierung nötig sind;
- Der Fokus des Angebots liegt auf dem Erlernen neuer Inhalte. Offene Ateliers und Diskussionsrunden werden nicht finanziert.
In der Regel beteiligt sich das Amt für Volksschulen wie folgt an den Kosten:
- CHF 80.00 pro Tag (8 Stunden) an den Kurskosten
- CHF 50.00 Spesen für Kurse mit Übernachtung ausserhalb der TNW-Region
- CHF 20.00 Spesen für Kurse ohne Übernachtung ausserhalb der TNW-Region
- CHF 50.00 für Instrumentalunterricht pro Kursstunde (max. 8 Kursstunden pro Schuljahr) für Musiklehrpersonen. Ausnahme: Keine Kostenbeteiligung für Lehrpersonen, die in Klassen mit erweitertem Musikunterricht unterrichten.
- CHF 1000.00 (max.) pro Semester für Nachdiplomstudien und andere Zusatzqualifikationen, die unterrichtsbezogen sind (exklusive CAS)
- Bei einem CAS werden 30% der Kursgebühren ohne Spesen und Zusatzgebühren ausbezahlt, maximal jedoch CHF 3000.00
- Bei einem MAS werden 30% der Kursgebühren ohne Spesen und Zusatzgebühren ausbezahlt, maximal jedoch CHF 5000.00