Schulleitungen, Lehrpersonen oder Teams können im Rahmen ihrer Personal- und Schulentwicklung Prozessbegleitung und Coaching in Form von Schulberatung erhalten. Das AVS unterstützt dies auf Antrag finanziell, berät bei der Umsetzung und vermittelt auf Wunsch Beratungspersonen. Das Angebot nutzen können Schulen der Primarstufe, Sekundarstufe I sowie Musikschulen in öffentlicher Trägerschaft.
Vorgehen
Gemeinsam mit der vorgesetzten Stelle (Schulleitung oder Schulrat) identifizieren Lehrpersonen, Schulleitungen oder Teams den Beratungsbedarf, die Ziele der Beratung und wendet sich bei Fragen zur Beratung an das AVS (z.B., wenn Vorschläge für Beratungspersonen gewünscht sind).
Mit der Beratungsperson findet ein Erstgespräch statt (in Präsenzform, telefonisch oder digital). Am Erstgespräch nehmen die Beratungsperson, die zu beratende Person und idealerweise auch die vorgesetzte Stelle teil. Gemeinsam werden die Ziele, der Ablauf der Beratung sowie die Rollen der involvierten Personen (insbesondere Beratungsperson und Schulleitung) definiert und der Antrag ausgefüllt.
Eine schriftliche Bewilligung gibt Auskunft über den Finanzierungsanteil des AVS.
Nach der Schulberatung füllen Sie das Feedback online aus und stellen Sie dem AVS die Abrechnungen zu, damit die Honorare ausbezahlt werden können. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Beratungsperson.
Finanzierung
Das AVS finanziert Honorarkosten im Rahmen festgelegter Ansätze mit, sofern die Grundsätze (vgl. Leitfaden) erfüllt und die im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) eingestellten Finanzmittel verfügbar sind.
Formulare
Den Schulberatungs-Antrag finden Siehier.Der Antrag muss durch die zu beratende Person (bei Gruppen oder Teams mindestens eine Person) und die vorgesetzte Stelle unterschrieben werden.
Fristen
Bei regulären Beratungsvorhaben müssen Anträge mindestens zwei Wochen vor Start der Schulberatung dem AVS vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Bei Grossprojekten (vgl. Leitfaden) beträgt die Antragsfrist 3 Monate.
Beratungspersonen
Schulen wählen ihre Beratungsperson selbst. Das AVS berät nach Bedarf. Werden Beratungspersonen für Teamberatungen oder Mediationen beigezogen, dürfen sie nicht gleichzeitig eine beratende Funktion für einzelne Beteiligte haben.
Mögliche Beratungsthemen
Führungscoaching, Teamentwicklung, Kooperation, Arbeitsorganisation und Umgang mit Belastungsfaktoren etc. (vgl. Leitfaden)
Spesen
Kosten für Fahrtzeit, Vor-/Nachbereitung, Eintritte, Lokalmieten, Material, Fahrtkosten der Teilnehmenden etc. werden nicht übernommen.
Honoraransätze
Selbständig Erwerbende erhalten maximal CHF 200.–/h, unselbständig Erwerbende erhalten maximal CHF 150.–/h (zuzüglich Reisespesen von ausserhalb TNW-Gebiet). Vor- und Nachbereitung der Beratungssitzungen sind in diesen Ansätzen inkludiert.