Schulinterne Weiterbildungen (SCHIWE) sind Weiterbildungen, die Schulen bei sich vor Ort im Rahmen ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung organisieren. Dies ermöglicht die kollektive Weiterbildung im Rahmen des Schulprogramms und der Schulentwicklungsplanung sowie die Weiterbildung von Fachschaften oder Teams. Das AVS unterstützt dies auf Antrag finanziell, verweist bei Bedarf auf Fachpersonen und berät bei der Umsetzung. Das Angebot nutzen können Schulen der Primarstufe, Sekundarstufe I sowie Musikschulen in öffentlicher Trägerschaft.
Vorgehen
Die Schulen definieren das Thema und planen die SCHIWE.
Sie reichen den vollständigen und unterschriebenen Antrag mindestens zwei Wochen vor Start der SCHIWE beim AVS ein. Bei Grossprojekten (vgl.Leitfaden) beträgt die Antragsfrist 3 Monate. Der Antrag muss zwingend von der Schulleitung unterschrieben sein. Den Antrag für Grossprojekte finden Sie hier.
Eine schriftliche Bewilligung gibt Auskunft über den Finanzierungsanteil des AVS.
Nach der SCHIWE füllen die Teilnehmenden und die Fachperson das Feedback online aus. Die Schulen stellen dem AVS die Abrechnungen und die Präsenzliste zu, damit die Honorare ausbezahlt werden können. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Fachperson. Die Differenz zwischen bewilligter Finanzierung des AVS und des tatsächlichen Rechnungsbetrags trägt die Schule.
Finanzierung
Das AVS finanziert Honorarkosten im Rahmen festgelegter Ansätze mit, sofern die Grundsätze (vgl. Leitfaden) erfüllt und die im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) eingestellten Finanzmittel verfügbar sind.
Formular
Der SCHIWE-Antrag ist über diesen Link zugänglich. Anträge müssen zwingend von der vorgesetzten Stelle unterschrieben werden. Zeitpunkt, Dauer und Anzahl Teilnehmende der SCHIWE müssen auf dem Antrag klar ersichtlich sein.
Der Antrag für Grossprojekte ist über diesen Link zugänglich. Bitte beachten Sie auch die Informationen zu Grossprojekten im Leitfaden.
Der Antrag für die ZVS Impuls-SCHIWE ist über diesen Link zugänglich. Bitte beachten Sie auch die Informationen zu Grossprojekten im Leitfaden.
Fristen
Bei regulären SCHIWE-Vorhaben müssen Anträge mindestens zwei Wochen vor Start der SCHIWE dem AVS vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Bei Grossprojekten (vgl. Leitfaden) beträgt die Antragsfrist 3 Monate.
Fachperson
Schulen wählen ihre Fachperson selbst. Das AVS berät nach Bedarf.
Honoraransätze
Selbständig Erwerbende erhalten maximal CHF 200.–/h, unselbständig Erwerbende erhalten maximal CHF 150.–/h (zuzüglich Reisespesen von ausserhalb TNW-Gebiet). Vor- und Nachbereitung der SCHIWE sind in diesen Ansätzen inkludiert.
Mehrere Fachpersonen
Zwei Fachpersonen werden erst ab 16 Teilnehmenden finanziert.
Spesen
Kosten für Fahrtzeit, Vor-/Nachbereitung, Eintritte, Lokalmieten, Material, Fahrtkosten der Teilnehmenden etc. werden nicht übernommen.
Lehrpersonen als SCHIWE-Leitung
Lehrpersonen dürfen Honorare nur abrechnen, wenn sie dafür keine Arbeitszeit oder eigene Weiterbildung erfassen.
SCHIWE mit mehreren Schulen
Eine finanzielle Förderung für Weiterbildungen mit Teilnehmenden von unterschiedlichen Schulen ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Ausnahme: Die SCHIWE ist Teil eines klar definierten gemeinsamen Schulentwicklungsprojektes von Schulen im Kanton Basel-Landschaft. Die Schulleitungen der teilnehmenden Schulen kontaktieren das AVS vor der Antragsstellung.