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Bildungsrat
Der Bildungsrat setzt sich aus Vertretern der AKK, der Personal- und Wirtschaftsverbände sowie der Kirchen und von Parteien zusammen. Gestützt auf §85 des Bildungsgesetzes beschliesst er für alle Schulstufen die Stundentafeln und Lehrpläne sowie die Lehrmittel für die Volksschule. Er nimmt zudem zu allen wichtigen Fragen im Bildungswesen Stellung gegenüber der Regierung oder Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und ist damit vorberatend in die Erarbeitung aller das Bildungswesen betreffenden Erlasse einbezogen.