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- Aufgaben und Kompetenzen
Aufgaben und Kompetenzen
Gestützt auf § 83 des Bildungsgesetzes setzt sich die Konferenz für Bildungsfragen im Kanton ein, fördert die Koordination unter den Schulratspräsidien und vertritt die Schulräte in organisatorischen, politischen und gesellschaftlichen Belangen nach aussen.
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Die Konferenz fördert die Koordination, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch unter den Schulratspräsidien.
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Die Konferenz pflegt den Informationsaustausch mit der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und mit dem Amt für Volksschulen. Sie hält den Kontakt zu den Konventen und der Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer sowie nach Bedarf zu weiteren Insitutionen aufrecht.
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Die Konferenz nimmt zu schulpolitischen Fragen Stellung und koordiniert Vernehmlassungen zu bildungspolitischen Fragen.
- Die Konferenz hat gegenüber der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion in allen Belangen der Schule ein Mitsprache- und Antragsrecht.