- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
- Amt für Kultur
- Abteilung Kulturförderung
- Literatur
Literatur
Professionelles Literaturschaffen
Die Förderung erfolgt durch die Kulturförderabteilungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft auf Empfehlung des Fachausschuss Literatur BL/BS. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Abteilung Kulturförderung Basel-Landschaft. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Fredy Bünter, Stv. Leiter Abteilung Kulturförderung, unter 061 552 50 69, fredy.buenter@bl.ch.
Die Förderung des regionalen professionellen Literaturschaffens erfolgt in Form von Werk-, Mentoring-, Entwicklungs- und Publikationsbeiträgen. Darüber hinaus können ‒ sofern es die vorhandenen Mittel zulassen ‒ Beiträge an Sonderprojekte gesprochen werden.
Eine überarbeitete Version der aktuell geltenden Förderbestimmungen werden wir in Kürze an dieser Stelle aufschalten, bis dahin gelten weiterhin die bestehenden Förderbestimmungen.
Gesuche können Sie unter folgendem Link einreichen:
Gesuchsformular Fachausschuss Literatur BL/BS
Förderbestimmungen Fachausschuss Literatur BL/BS
Merkblätter Fachausschuss Literatur BL/BS
Für Gesuche an den Fachausschuss Literatur BL/BS gibt es im Jahr 2025 drei Eingabetermine:
- 25. März 2025 (Sitzung vom 7. Mai 2025)
- 5. August 2025 (Sitzung vom 10. September)
- 15. Dezember 2025 (Sitzungstermin offen)
Mitglieder Fachausschuss Literatur BL/BS
- Annette Beger, Verlegerin, Kommode Verlag Zürich
- Michael Gmaj, Leitung Stück Labor, Dramaturg, Theater Basel
- Dana Grigorcea, Schriftstellerin
- Jan Müller, Germanist und Gymnasiallehrer in Liestal, Mitherausgeber «NARR - Das narrativistische Literaturmagazin»
- Gesa Schneider, Literaturwissenschaftlerin, Kuratorin und Moderatorin
- Fredy Bünter, Vertreter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft (Vorsitz)
- Sophie Villafranca, Vertreterin Präsidialdepartement Basel-Stadt
Öffentliche Lesungen im Kanton Basel-Landschaft
Kulturveranstalter, Gemeindebibliotheken oder Vereine können Beiträge an öffentliche Lesungen, die im Kanton Basel-Landschaft stattfinden, beantragen. Unterstützt werden Lesungen von Schriftstellerinnen und Schriftstellern sowie Referate im Bereich der Literatur und Sachbuch. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Eine Gesuchstellung beim Kanton ist nur möglich, wenn der Kulturveranstalter bereits durch die Gemeinde getragen wird oder, sofern dies nicht der Fall ist, ein Gesuch bei der Gemeinde des Veranstaltungsorts eingereicht worden ist.
Gesuche für öffentliche Lesungen im Kanton Basel-Landschaft sind seit 1. Januar 2025 im Fördergefäss Kulturprojekte und -produktionen im Kanton Basel-Landschaft einzureichen.
Achtung: Informationen zu Autorinnen- und Autorenlesungen an Schulen oder für Schulklassen finden Sie hier.