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Kantonale Kulturpolitik
Ziele
Zusammen mit den Gemeinden verfolgt der Kanton Basel-Landschaft mit seiner Kulturpolitik das übergeordnete Ziel, ein vielfältiges kulturelles Grundangebot für die gesamte Bevölkerung der Region sicherzustellen. Der Kanton schafft Rahmenbedingungen zur Förderung und Bewahrung der Kultur in allen Facetten, wobei er die kulturellen, demografischen und geografischen Besonderheiten des Baselbiets berücksichtigt. Gefördert werden sowohl ländliche als auch urbane Kulturszenen, professionelle wie ehrenamtliche Kulturschaffende, die Erhaltung, Pflege und Vermittlung des kulturellen Erbes sowie das zeitgenössische Kunst- und Kulturschaffen.
Mit seiner Kulturpolitik leistet der Kanton einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in der Gegenwart – mit einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Vergangenheit und einem engagierten Blick in die Zukunft. Dies geschieht in der Überzeugung, dass Kultur massgeblich zur Entwicklung jedes Menschen sowie zur Stärkung der regionalen Identität beiträgt.
Grundsätze
Der Kanton orientiert sich in seiner Kulturpolitik an den folgenden Grundsätzen:
- Er erhält, pflegt und vermittelt das historische und archäologische Erbe des Kantons.
- Er fördert das zeitgenössische künstlerische Schaffen unter Berücksichtigung der verschiedenen künstlerischen Sparten.
- Er vermittelt Kunst und Kultur an die Bevölkerung und fördert deren breite kulturelle Teilhabe.
- Er fördert den kulturellen Austausch.
- Er unterstützt kulturelle Tätigkeiten an den Schulen.
- Er achtet auf die Freiheit der Kulturschaffenden.
- Er fördert den chancengleichen Zugang zur Kulturförderung, insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen.
- Er sorgt für geeignete Rahmenbedingungen, Förderstrukturen und transparente Verfahren.
- Er bringt Kulturthemen in aktuelle politische Diskussionen ein.
Gesetzliche Grundlagen
Folgende Gesetze und Verordnungen bilden den rechtlichen Rahmen für die kantonale Kulturpolitik und damit für die Tätigkeiten des Amts für Kultur:
- Gesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG, SGS 600)
- Verordnung über die Kulturförderung (Kulturförderverordnung, KFV, SGS 600.11)
- Gesetz über den Schutz und die Erforschung von archäologischen Stätten und Objekten (Archäologiegesetz, ArchG, SGS 793)
- Verordnung zum Archäologiegesetz (ArchVo, SGS 793.11)
- Vertrag über die Römerstadt Augusta Raurica (Römervertrag, SGS 792.1)
Der Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung kultureller Zentrumsleistungen (Kulturvertrag, SGS 366.15) legt den Baselbieter Beitrag an die kulturelle Infrastruktur im Nachbarkanton fest. Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung (SGS 149.61) regelt die partnerschaftliche Projekt- und Produktionsförderung der beiden Kantone in den Bereichen Darstellende Künste, Literatur, Musik, Film & Medienkunst und Strukturentwicklung.
Finanzierung
Die Umsetzung der kantonalen Kulturpolitik finanziert sich aus den allgemeinen Mitteln des Kantons, aus dem kantonalen Swisslos-Fonds und aus Mitteln Dritter (bspw. Beiträge des Bundesamts für Kultur, anderer Kantone, des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung sowie der Europäischen Union) sowie aus den Gebühren für die Nutzung kultureller Dienstleistungen in kantonalen Kulturinstitutionen.
Kooperationen und Partnerschaften
Das Amt für Kultur arbeitet in der Umsetzung der kantonalen Kulturpolitik mit öffentlichen und privaten Akteurinnen und Akteuren sowie mit Institutionen des kulturellen Lebens in der Region, der Schweiz und im Ausland zusammen. Durch einen regelmässigen Austausch mit den Einwohner- und Bürgergemeinden wird eine koordinierte Förderung des Kulturschaffens und der Kulturpflege auf lokaler, regionaler und kantonaler Ebene gewährleistet.
Eine enge Zusammenarbeit besteht mit den Kantonen der Nordwestschweiz, insbesondere dem Kanton Basel-Stadt. Dessen kulturelle Institutionen erbringen wichtige Leistungen für die gesamte Region, die im Rahmen des Kulturvertrags jährlich pauschal abgegolten werden. Zudem betreiben die beiden Kantone in verschiedenen Sparten partnerschaftliche Projekt- und Produktionsförderung und finanzieren gemeinsame Initiativen.
Das Amt für Kultur engagiert sich zudem in diversen überregionalen und nationalen kulturpolitischen Gremien. Dazu zählen unter anderem die Schweizer Kulturbeauftragten-konferenz, das Forum Kultur der Oberrheinkonferenz, die Konferenz Schweizerischer Kantonsarchäologinnen und Kantonsarchäologen oder die Schweizerische Konferenz der Kantonsbibliotheken. Das Engagement spiegelt sich auch in unterschiedlichen Projekten wider: im Kulturgüter-netzwerk KIM.ch, dem Atelier Mondial oder dem Performancepreis Schweiz. Das Amt für Kultur vertritt aktiv die Perspektiven der Kantone mit Agglomerationen und ländlichen Gemeindestrukturen sowie der gesamten Nordwestschweiz.
Umsetzung der Kulturpolitik
Der Regierungsrat legt die kantonale Kulturpolitik fest, die von der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion umgesetzt wird. Federführend ist dabei das Amt für Kultur mit seinen vier Hauptabteilungen.
Die zentralen Massnahmen zur Umsetzung der kantonalen Kulturpolitik umfassen den Unterhalt kantonaler Kulturinstitutionen und die Sicherstellung einer kulturellen Infrastruktur im gesamten Kanton. Diese bietet vielfältige Angebote, die sich an eine breite Öffentlichkeit richten und zur kulturellen Grundversorgung im Kanton beitragen. Auch die Pflege und Vermittlung des kulturellen Erbes und die Förderung des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens sowie deren Vermittlung gehören zu den wichtigen Aufgaben des Amts für Kultur.
Der Regierungsrat veröffentlicht jährlich den Kulturbericht.