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Verankerung der Schulsozialarbeit auf der Primarstufe im Bildungsgesetz geht in die Vernehmlassung
Mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte und gesetzlich geregelte Ausweitung von Schulsozialarbeit auf der Primarstufe zu ermöglichen, schlägt der Regierungsrat Basel-Landschaft eine Anpassung des Bildungsgesetzes vor. Das Einführen von Schulsozialarbeit auf der Primarstufe bleibt für die Gemeinden freiwillig. Die 3-monatige Vernehmlassung zur Landratsvorlage richtet sich an alle interessierten Kreise. Ausserdem steht neu ein Leitfaden zur erfolgreichen Ein- und Durchführung von Schulsozialarbeit auf der Primarstufe zur Verfügung.
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter beraten Kinder, Jugendliche, deren Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte sowie Leitungspersonen und weitere Personen im Umfeld der Schule. Schulsozialarbeit orientiert sich am Wohl des Kindes und an den Kinderrechten, fördert die Entwicklung und trägt dazu bei, Gefährdungen und Benachteiligungen zu vermeiden oder zu beseitigen.
Verankerung im Bildungsgesetz
Schulsozialarbeit auf der Primarstufe soll neu im Bildungsgesetz des Kantons Basel-Landschaft verankert werden. Ziel der Verankerung ist eine bedarfsgerechte Ausweitung von Schulsozialarbeit auf dieser Schulstufe im Kantonsgebiet. Die Gemeinden sind Träger des Angebotes auf der Primarstufe und entscheiden, ob und wie sie Schulsozialarbeit auf der Primarstufe führen wollen.
Übertragbarkeit des Angebotes
Im Bildungsgesetz ist bislang nicht vorgesehen, dass Schulsozialarbeit übertragen werden kann. Der Baselbieter Regierungsrat schlägt mit der Anpassung des Bildungsgesetzes nun vor, dass der Kanton das von ihm getragene Angebot auf der Sekundarstufe den Gemeinden übertragen kann und dass die Gemeinden die Schulsozialarbeit auf der Primarstufe vom Kanton führen lassen können. Letzteres ist besonders für kleine Gemeinden sinnvoll, welche eine Schulsozialarbeiterin oder einen Schulsozialarbeiter nur mit einem kleinen Pensum anstellen könnten. Gemeinden und Kanton können die Schulsozialarbeit neu auch einer privaten Organisation übertragen.
Vernehmlassung
Die Vernehmlassung der Gesetzesvorlage „Schulsozialarbeit auf der Primarstufe und Übertragung von Schulsozialarbeit: Änderung des Bildungsgesetzes“ richtet sich an die interessierten Kreise und dauert vom 16. November 2016 bis zum 16. Februar 2017.
Unterstützung für die Gemeinden
Ab sofort steht den Gemeinden ein neuer Leitfaden zur Schulsozialarbeit auf der Primarstufe im Kanton Basel-Landschaft zur Verfügung. Dieser zeigt auf, wie Schulsozialarbeit auf dieser Stufe erfolgreich
eingeführt und umgesetzt werden kann.