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24.06.2014
Änderung der Verordnung über die Maturitätsprüfungen
Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 24. Juni 2014 einige Änderungen der Verordnung über die Maturitätsprüfungen beschlossen. Damit wurde dem veränderten Status der Maturaarbeit innerhalb des gymnasialen Curriculums Rechnung getragen. Neben der Anpassung der Semesterzahlen an den vierjährigen Bildungsgang waren zudem folgende Anpassungen nötig:
Anpassung der Rahmenbedingungen für die Ergänzungsfächer an das MAR (Maturitätsanerkennungsreglement). Neu ist es auch möglich, Musik als Ergänzungsfach zu wählen, wenn Musik bereits Grundlagenfach ist. Dasselbe gilt für das Fach „Bildnerisches Gestalten“.
Anpassung der Beschwerdeinstanz, da der Schulrat die Maturitätsnoten nicht mehr erwahrt. Neu ist nicht mehr der Regierungsrat die Beschwerdeinstanz sondern der Schulrat.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Anpassung der Rahmenbedingungen für die Ergänzungsfächer an das MAR (Maturitätsanerkennungsreglement). Neu ist es auch möglich, Musik als Ergänzungsfach zu wählen, wenn Musik bereits Grundlagenfach ist. Dasselbe gilt für das Fach „Bildnerisches Gestalten“.
Anpassung der Beschwerdeinstanz, da der Schulrat die Maturitätsnoten nicht mehr erwahrt. Neu ist nicht mehr der Regierungsrat die Beschwerdeinstanz sondern der Schulrat.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung