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07.06.2011
Auch die Lehrpersonen sollen von der Einführung der 5. Ferienwoche einen spürbaren Nutzen haben
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Modalitäten einer Einführung der 5. Ferienwoche für die Lehrpersonen der Baselbieter Schulen beschlossen. Er hat sich dabei von der Überzeugung leiten lassen, dass mit der angemessenen Erhöhung der Frei-Tage kein Schul-Unterricht ausfallen soll. Aus diesem Grund werden ab Schuljahr 2011/12 die unterrichtsfreien Tage vor Ostern, die bisher zur schulinternen Weiterbildung (SCHIWE) genutzt wurden, auch für die Lehrerinnen und Lehrer zu arbeitsfreien Tagen.
Mit Landratsbeschluss vom 9. Dezember 2010 wurde die Einführung der 5. Ferienwoche für die Kantonsangestellten beschlossen. Die Einführung der 5. Ferienwoche soll bis zum Jahr 2012 in zwei Schritten erfolgen. Während für die übrigen Kantonsangestellten die Modalitäten bereits zu Jahresbeginn festgelegt werden konnten, hat der Regierungsrat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion beauftragt, Verhandlungen mit den Sozialpartnern und den Präsidien der Schul-leitungskonferenzen über verschiedene Lösungsvorschläge zu führen.
Mit dem heutigen Entscheid hat der Regierungsrat jetzt eine kostenneutrale Lösung favorisiert, welche mit dem Schulbetrieb insofern optimal vereinbar ist, als damit kein Unterricht ausfällt. Den Lehrerinnen und Lehrern werden trotzdem ganze und spürbare Frei-Tage ermöglicht. Der besonderen Arbeitszeitsituation der Schulen mit festgelegten Unterrichtszeiten sowie dem Gleichbehandlungsgebot mit den übrigen Staatsangestellten trägt diese Lösung nach der Auf-fassung des Regierungsrates in angemessener Weise Rechnung. Mit dem Wegfall der schulinternen Weiterbildung vor den Ostertagen erhalten die Lehrerinnen und Lehrer drei zusätzliche Frei-Tage. Die verbleibenden zwei Tage des zusätzlichen Ferienanspruchs müssen durch Produktivitätssteigerung kompensiert werden.
Die von der Regierung beschlossene Regelung wird zunächst für 2 Jahre eingeführt. Im Sinne der schrittweisen Umsetzung des Landratsbeschlusses wird im Jahre 2011 der vor Heiligabend 2011 gelegene Freitag, 23. Dezember als zusätzlicher Frei-Tag erklärt und der Unterricht somit am Donnerstag, 22. Dezember 2011 enden.
Weitere Auskünfte:
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Direktionsvorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (Tel. 061 552 50 60)
Mit Landratsbeschluss vom 9. Dezember 2010 wurde die Einführung der 5. Ferienwoche für die Kantonsangestellten beschlossen. Die Einführung der 5. Ferienwoche soll bis zum Jahr 2012 in zwei Schritten erfolgen. Während für die übrigen Kantonsangestellten die Modalitäten bereits zu Jahresbeginn festgelegt werden konnten, hat der Regierungsrat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion beauftragt, Verhandlungen mit den Sozialpartnern und den Präsidien der Schul-leitungskonferenzen über verschiedene Lösungsvorschläge zu führen.
Mit dem heutigen Entscheid hat der Regierungsrat jetzt eine kostenneutrale Lösung favorisiert, welche mit dem Schulbetrieb insofern optimal vereinbar ist, als damit kein Unterricht ausfällt. Den Lehrerinnen und Lehrern werden trotzdem ganze und spürbare Frei-Tage ermöglicht. Der besonderen Arbeitszeitsituation der Schulen mit festgelegten Unterrichtszeiten sowie dem Gleichbehandlungsgebot mit den übrigen Staatsangestellten trägt diese Lösung nach der Auf-fassung des Regierungsrates in angemessener Weise Rechnung. Mit dem Wegfall der schulinternen Weiterbildung vor den Ostertagen erhalten die Lehrerinnen und Lehrer drei zusätzliche Frei-Tage. Die verbleibenden zwei Tage des zusätzlichen Ferienanspruchs müssen durch Produktivitätssteigerung kompensiert werden.
Die von der Regierung beschlossene Regelung wird zunächst für 2 Jahre eingeführt. Im Sinne der schrittweisen Umsetzung des Landratsbeschlusses wird im Jahre 2011 der vor Heiligabend 2011 gelegene Freitag, 23. Dezember als zusätzlicher Frei-Tag erklärt und der Unterricht somit am Donnerstag, 22. Dezember 2011 enden.
Weitere Auskünfte:
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Direktionsvorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (Tel. 061 552 50 60)