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18.06.2021
Aufhebung der kantonalen Covid-19-Verordnung per 20. Juni 2021
Wegen der Entspannung der epidemiologischen Lage und der tiefen Fallzahlen im Kanton Basel-Landschaft hebt der Regierungsrat die kantonale Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie per Sonntag, 20. Juni 2021, auf. Damit ist ab Montag, 21. Juni 2021, das Tragen einer Maske im Unterricht beziehungsweise in Innenräumen für Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarschulen sowie für Kinder ab 10 Jahren in Einrichtungen der schul- und familienergänzenden Betreuung und in Kinder- und Jugendheimen nicht mehr obligatorisch.
Die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundes sind nach wie vor einzuhalten. Das freiwillige Tragen einer Maske ist Kindern und Jugendlichen selbstverständlich erlaubt.