Am 23. Mai 2017 hat der Regierungsrat die Änderung der Verordnung für die Sekundarschule (SGS 642.11) beschlossen. Das Lektionendeputat legt fest, welche Anzahl Lehrpersonenlektionen der Schule für jede Klasse zur Verfügung steht. Es erlaubt der Schulleitung bzw. der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion die finanzielle Planung und eine entsprechende Steuerung der Personalmittel im Rahmen der Stundentafel. Der Regierungsrat legt den Lektionenrahmen für die Stundentafel der Sekundarschule auf 42 Lektionen fest.
Die Stundentafel wird nun auf Basis des Lektionendeputats vom Bildungsrat beschlossen. Die Primarstufe kennt dieses schon seit mehreren Jahren.
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> Verordnung
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