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Neues bei der Schulsozialarbeit
Der Regierungsrat plant Neuerungen bei der Schulsozialarbeit mit zwei Landratsvorlagen. Schulsozialarbeit auf der Primarstufe soll im Bildungsgesetz als Gemeindeaufgabe vorgesehen werden. Auf allen Schulstufen soll es dem Träger möglich sein, die Schulsozialarbeit selber zu führen oder die Leistung einzukaufen. Der vom Kanton geführte Schulsozialdienst an den Sekundarschulen soll künftig der Kinder- und Jugendhilfe angegliedert werden.
Bislang bestehen im Kanton Basel-Landschaft keine kantonalen Regelungen für die Schulsozialarbeit auf der Primarstufe. Mit der vorgesehenen Anpassung des Bildungsgesetzes erhält die Schulsozialarbeit auf der Primarstufe eine formell-gesetzliche Grundlage. Die Gemeinden bleiben Träger der Schulsozialarbeit auf der Primarstufe. Sie entscheiden selber, ob und wie sie Schulsozialarbeit einführen und umsetzen wollen. Der Kanton bietet den Gemeinden an, dass diese die Leistung Schulsozialarbeit auf der Primarstufe bei ihm einkaufen können mit dem Ziel, zu kleine Pensen zu verhindern. Ein Leitfaden zur Einführung und Umsetzung von Schulsozialarbeit auf Primarstufe steht den Gemeinden bereits jetzt zur Verfügung.
Schulunabhängige Unterstellung
Zwei Motionen fordern die schulunabhängige Unterstellung des Schulsozialdienstes an den Sekundarschulen. Der Regierungsrat will die Forderung der Motionen umsetzen und die Schulsozialarbeitenden dem Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote unterstellen. Damit wird der fachliche Anspruch besser gewährleistet und die Koordination mit den weiteren Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe intensiviert. Die Schulsozialarbeitenden werden weiterhin an den Schulen tätig sein und mit diesen kooperieren.
Leistungseinkauf von Schulsozialarbeit auf allen Schulstufen
Es wird neu eine Rechtsgrundlage geschaffen, dass Schulsozialarbeit auf der Primarstufe und auf den Sekundarstufen I und II übertragen werden kann. Konkret kann der Kanton als Träger der Schulsozialarbeit auf der Sekundarstufe die Aufgabe bei Gemeinden oder auch Privaten einkaufen. Gemeinden als Träger der Schulsozialarbeit auf der Primarstufe können die Aufgabe beim Kanton oder Privaten einkaufen.
Nutzen der Schulsozialarbeit
Die Anpassung des Bildungsgesetzes wird die Verbreitung von Schulsozialarbeit auf der Primarstufe fördern. Damit wird ein Leistungsteil aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im Kanton besser verfügbar. Probleme können eher präventiv oder frühinterventiv angegangen werden.
> Weiterführende Informationen zur Schulsozialarbeit