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Die interkantonale Abgeltung für die Ausbildungsleistung der Universität Basel muss steigen
Der Regierungsrat fordert eine bessere Abgeltung für die Ausbildungsleistung, welche die Universität Basel für Studierende aus anderen Kantonen erbringt. Die Leistungen der Universitäten werden laufend anspruchsvoller und teurer, besonders in den naturwissenschaftlichen Disziplinen. Die Trägerkantone sehen sich deshalb laufend mit steigenden Ausgaben konfrontiert. Es ist generell notwendig, dass die Kantone ohne Universität sich stärker an diesen Kosten beteiligen, wenn die Universitäten die Qualität der Ausbildung halten sollen.
Kantone, die eine Universität führen, erhalten von Kantonen, die Studierende an die Universität schicken, Abgeltungen. Diese Abgeltungen werden im Rahmen der interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) geregelt. Nach 20 Jahren soll nun die IUV revidiert und auf eine neue Grundlage gestellt werden.
IUV-Revision bleibt unvollständig
Die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat einen Entwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die Revision sieht richtige und notwendige Erneuerungen vor. Insbesondere sollen die Tarife künftig nicht mehr pauschal nach politischen Kriterien festgesetzt werden, sondern von den «effektiven» Kosten abgeleitet werden. Die Berechnung der Kosten erfolgt jedoch nach Standards, die den realen Kosten der Universitäten in keiner Weise gerecht werden. Insbesondere war es eine Auflage der Revision, dass das Gesamtvolumen der Abgeltungen, welches die Zahlerkantone für ihre Studierenden an Universitäten entrichten, nicht steigen darf. Diese Ausgangslage führt dazu, dass das System zwar verbessert wird, jedoch die Differenz zwischen der Höhe der IUV-Beträge und Vollkosten pro Studierenden nach wie vor sehr hoch ist und von den Universitätskantonen getragen werden muss.
Ein erster Schritt: Weitere Anpassungen müssen folgen
Die Rahmenbedingungen der Revision der IUV erklären sich daraus, dass in den entscheidenden Gremien, insbesondere der EDK, die Zahlerkantone in der Mehrheit sind. Es geht auf Dauer jedoch nicht an, dass die Universitätskantone real mit steigenden Kosten konfrontiert sind, der Ausgleich dieser Kosten durch die anderen Kantone jedoch stagniert. Vor diesem Hintergrund bekennt sich der Regierungsrat zwar zum nationalen Hochschulsystem und der Weiterführung der IUV, die vorliegende Revision ist aber ein erster Schritt in die richtige Richtung. Mit seiner Kompromissbereitschaft zum vorliegenden IUV-Entwurf verbindet der Regierungsrat daher die Erwartung, dass der föderale Lastenausgleich auch im Hochschulbereich in den nächsten Jahren sachdienlicher und gerechter ausgestaltet werden kann.