Der Regierungsrat hat gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel für das Studienjahr 2018/19 die Anwendung der Zulassungsbeschränkung zum Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin sowie zum Bachelorstudium Sportwissenschaften und neu zum Masterstudium der Pflegewissenschaften an der Universität Basel genehmigt.
In allen vier Studienrichtungen überschreiten die Voranmeldungen die Studienkapazität deutlich. Für die Zulassung zum Studium werden deshalb unter der Federführung der Schweizerischen Hochschulkonferenz gesamtschweizerisch koordinierte Eignungstests durchgeführt. Neben dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Durchführung des Numerus Clausus genehmigt.
> Medienmitteilung Kanton Basel-Landschaft und Kanton Basel-Stadt (PDF)