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Kein Lehrmittelverbot für Fremdsprachen, sondern Lehrmittelfreiheit für alle Fächer
Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat eine Änderung des Bildungsgesetzes zur Umsetzung der nichtformulierten Volksinitiative «Stopp dem Verheizen von Schüler/innen: Ausstieg aus dem gescheiterten Passepartout-Fremdsprachenprojekt» und empfiehlt die Annahme. Im Bildungsgesetz werden neu die Lehrmittelfreiheit in allen Fächern und Vorgaben für die Lehrpläne in den Sprachenfächern formuliert. Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler gut Fremdsprachen lernen und auf das Berufsleben bzw. die weiterführenden Ausbildungen optimal vorbereitet sind.
Die nichtformulierte Volksinitiative verlangt einen strukturierten und aufbauenden Französisch- und Englischunterricht sowie ein Lehrmittelverbot für die Passepartout-Lehrmittel «Mille feuilles», «Clin d’oeil» und «New World». Mit der Änderung des Bildungsgesetzes nimmt der Regierungsrat die Anliegen aus dem Schulalltag auf und schlägt einen neuen Weg ein. Im Bildungsgesetz sollen künftig klare Vorgaben zu den Lehrplänen der Sprachenfächer ausgewiesen sein. Ausserdem wird kein Lehrmittelverbot für Fremdsprachen, sondern eine geleitete Lehrmittelfreiheit in allen Fächern formuliert.
Geleitete Lehrmittelfreiheit in allen Fächern
Die Lehrmittelfreiheit soll nicht nur für die Sprachenfächer, sondern neu für alle Fächer der Primar- und Sekundarschulen gelten. Die Lehrerinnen und Lehrer entscheiden künftig auf der Grundlage der kantonalen Lehrmittelliste, welche Lehrmittel sie in ihrem Unterricht einsetzen. Die pädagogische Verantwortung der Fachpersonen wird damit gestärkt. Lehrmittel auf der Lehrmittelliste werden nach kantonalen Kriterien geprüft, und vom Bildungsrat beschlossen. Durch periodisches Prüfen der Lehrmittel wird die Qualität der Lehrmittel, die an Baselbieter Schulen eingesetzt werden, sichergestellt.
Die Schülerinnen und Schüler stehen im Zentrum
Oberstes Ziel ist es, dass unsere Schülerinnen und Schüler gut Sprachen lernen und auf das Berufsleben bzw. die weiterführenden Ausbildungen optimal vorbereitet sind. Es liegt in der Verantwortung jeder Lehrperson, bei kurzfristigen Lehrpersonenwechseln und Stellvertretungen die Lehrmittelwahl zum Wohle der Kinder und Jugendlichen zu treffen. Parallel zur Änderung des Bildungsgesetzes wurde die Lehrmittelverordnung total revidiert und ein umfassendes Lehrmittelkonzept erarbeitet.
Anpassungen bei den Lehrplänen
Damit die Mobilität der Schülerinnen und Schüler auch mit der neuen geleiteten Lehrmittelfreiheit gewährleistet ist, müssen die Lehrpläne klar formulierte Ziele am Ende jedes Schuljahrs und jeder Schulstufe ausweisen. Bei den Sprachenfächern soll künftig im Lehrplan eine ausgewogene Förderung der vier Fertigkeiten «Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen» ersichtlich sein. Ausserdem ist auf einen schrittweisen Aufbau von Grammatik, Wortschatz und Orthographie zu achten.
Umsetzung in den Schulen
Die Umsetzung kann erst nach der obligatorischen Volksabstimmung, die voraussichtlich im November 2019 stattfindet, erfolgen. Um schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit für die Schulen zu erreichen, wurden die Lehrplanarbeiten und die Lehrmittelevaluationen bereits im August 2018 in Auftrag gegeben. Die neuen Lehrpläne und Lehrmittel können nach der Volksabstimmung frühestens ab Schuljahr 2020/21 mit den 3. Primar- und 1. Sekundarschulklassen eingeführt werden.