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Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur revidierten Interkantonalen Universitätsvereinbarung
Eröffnung Vernehmlassungsverfahren
Am 27. Juni 2019 hat die Schweizerische Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK) die Totalrevision der Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (IUV) verabschiedet. Damit Baselbieter Studierende weiterhin alle Schweizer Universitäten besuchen können, beantragt der Regierungsrat in der Vernehmlassungsvorlage trotz inhaltlicher Kritik den Beitritt zur neuen IUV.
Die IUV stellt seit 1997 den gleichberechtigten Zugang aller Schweizer Studierenden zu den Universitäten des Landes sicher. Zugleich regelt sie den Lastenausgleich zwischen den Kantonen: die Universitätskantone erhalten von den Herkunftskantonen der Studierenden die in der IUV festgelegten Beiträge. Die revidierte IUV von 2019 sieht neue Grundsätze für die Beitragsberechnung vor. Für den Kanton Basel-Landschaft bleibt die kostenmässige Deckungslücke jedoch auch unter den neuen Voraussetzungen hoch.
Beitritt trotz geäusserter Kritik
Die Baselbieter Bildungsdirektorin Monica Gschwind wies die Plenarversammlung der EDK darauf hin, dass mit dieser Totalrevision die Chance auf eine zukunftsorientierte Finanzierung der Schweizer Universitäten verpasst wurde. Um deren internationale Konkurrenzfähigkeit langfristig zu erhalten, muss die Finanzierungslast solidarischer auf alle Kantone verteilt werden. Die Berechnungsgrundsätze für IUV-Beiträge sollen deshalb regelmässig überprüft werden.
Zugang für Baselbieter Studierende zu allen Schweizer Universitäten
Ein Ausstieg aus der IUV ist allerdings kein gangbarer Weg: höchste Priorität hat der Zugang für Baselbieter Studierende zu allen Schweizer Universitäten. Vor dem Hintergrund eines erhöhten Fachkräftebedarfs müssen qualifizierte Baselbieterinnen und Baselbietern die für sie passende universitäre Ausbildung kantonsunabhängig aufnehmen können. Trotz der inhaltlichen Kritik beantragt deshalb der Regierungsrat beim Landrat die Annahme der Vorlage zur IUV-Totalrevision.
Die Vernehmlassung der Vorlage läuft bis zum 4. Mai 2020.