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15.11.2011
Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen ("Stipendien-Konkordat")
Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen ("Stipendien-Konkordat") und Anpassung des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge
Nachdem die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) 2009 das "Stipendien-Konkordat" verabschiedet hat, läuft nun in mehreren Kantonen das Ratifizierungsverfahren, sieben Kantone haben den Beitritt schon beschlossen. Bereits im Sommer 2010 hat der Regierungsrat für unseren Kanton eine Vernehmlassung über den Beitritt durchführen lassen: Die resultierende Vorlage hat der Landrat danach aus verfassungsrechtlichen Überlegungen zurückgewiesen. Deshalb hat der Regierungsrat nun beschlossen, die Beitrittsvorlage nachzuführen und gleichzeitig die entsprechenden Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung zu geben.
Der Kanton Basel-Landschaft setzt sich schon länger für die interkantonale Harmonisierung des Stipendienwesens ein. Deshalb wurden bereits bei der Ausarbeitung des geltenden Gesetzes über Ausbildungsbeiträge die einschlägigen Empfehlungen der EDK beachtet, die weitgehend auch heute noch gelten.
Folglich besteht im Zusammenhang mit einem Beitritt nur geringer Anpassungsbedarf: Einerseits betrifft dies den stipendienrechtlichen Wohnsitz, andererseits den Kreis der beitragsberechtigten Personen, indem aufgrund positiver Erfahrungen anderer Kantone integrationsfördernde Regelungen einzuführen sind.
Da der Regierungsrat aufgrund der aktuellen Finanzlage des Kantons keinen Raum für Mehrausgaben sieht, sind zusätzlich zu diesen Vorgaben in die Gesetzesanpassung auch Sparvorschläge eingeflossen. Diese führen – zusammen mit der auf Verordnungsstufe zu regelnden Beitragsberechnung – zu einer kostenneutralen Vorlage.
Weitere Auskünfte:
- Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 50 60
- Dieter Thommen, Leiter Ausbildungsbeiträge, Tel. 061 552 79 95 Vgl. auch www.baselland.ch/aktuelle_vernehml-htm.273436.0.html
Nachdem die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) 2009 das "Stipendien-Konkordat" verabschiedet hat, läuft nun in mehreren Kantonen das Ratifizierungsverfahren, sieben Kantone haben den Beitritt schon beschlossen. Bereits im Sommer 2010 hat der Regierungsrat für unseren Kanton eine Vernehmlassung über den Beitritt durchführen lassen: Die resultierende Vorlage hat der Landrat danach aus verfassungsrechtlichen Überlegungen zurückgewiesen. Deshalb hat der Regierungsrat nun beschlossen, die Beitrittsvorlage nachzuführen und gleichzeitig die entsprechenden Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung zu geben.
Der Kanton Basel-Landschaft setzt sich schon länger für die interkantonale Harmonisierung des Stipendienwesens ein. Deshalb wurden bereits bei der Ausarbeitung des geltenden Gesetzes über Ausbildungsbeiträge die einschlägigen Empfehlungen der EDK beachtet, die weitgehend auch heute noch gelten.
Folglich besteht im Zusammenhang mit einem Beitritt nur geringer Anpassungsbedarf: Einerseits betrifft dies den stipendienrechtlichen Wohnsitz, andererseits den Kreis der beitragsberechtigten Personen, indem aufgrund positiver Erfahrungen anderer Kantone integrationsfördernde Regelungen einzuführen sind.
Da der Regierungsrat aufgrund der aktuellen Finanzlage des Kantons keinen Raum für Mehrausgaben sieht, sind zusätzlich zu diesen Vorgaben in die Gesetzesanpassung auch Sparvorschläge eingeflossen. Diese führen – zusammen mit der auf Verordnungsstufe zu regelnden Beitragsberechnung – zu einer kostenneutralen Vorlage.
Weitere Auskünfte:
- Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 50 60
- Dieter Thommen, Leiter Ausbildungsbeiträge, Tel. 061 552 79 95 Vgl. auch www.baselland.ch/aktuelle_vernehml-htm.273436.0.html