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28.09.2012
Bildungsdirektion revidiert Zuweisungsentscheid
Bildungsdirektion revidiert Zuweisungsentscheid - das Kindswohl steht im Zentrum
Nach einem Zwischenentscheid des Kantonsgerichts weist das Amt für Volksschulen einen Schüler definitiv der Sekundarschule Allschwil zu. Es stellt damit das Kindswohl des betroffenen Schülers konsequent ins Zentrum. Rund 2500 Schülerinnen traten auf das Schuljahr 2012/13 von Primarschulen an die Sekundarschulen im Kanton Basel-Landschaft über. Von diesen sollten 47 einer Schule zugeteilt werden, die von ihrem Wohnort aus nicht die Nächstgelegene war. Bei acht Kindern musste das Amt für Volksschulen (AVS) am Ende eines umsichtig geführten Verfahrens letztlich eine Zuweisung gegen den Willen der Eltern verfügen. Alle anderen Schülerinnen und Schüler wechselten freiwillig oder es konnte im Verlauf des Verfahrens im Gespräch mit den Eltern und den Schulen eine für alle Beteiligten tragbare Lösung gefunden werden. In zwei Fällen wurde der Entscheid des AVS über die Schulzuweisung zwischenzeitlich bis ans Kantonsgericht weiter gezogen. Diese Verfahren sind noch hängig. Beide Schüler besuchen seit dem Sommer die Sekundarschule in Binningen. In einem Fall haben die Eltern beim Gericht neue Tatsachen und Informationen vorgebracht, die weder dem AVS noch dem Regierungsrat zum Zeitpunkt ihres Entscheides vorlagen. Das Gericht hat gestützt darauf einen Zwischenentscheid gefällt: Der betroffene Schüler wird bis zum Abschluss des Gerichtsverfahren nach Allschwil zugewiesen und soll nach den Herbstferien dort die Schule besuchen. Dieser Gerichtsentscheid hat die Verantwortlichen der Bildungsdirektion in Absprache mit dem Direktionsvorsteher dazu veranlasst, den ursprünglichen Entscheid des AVS in Wiedererwägung zu ziehen. Der betroffene Schüler wird nun definitiv der Sekundarschule in Allschwil zugewiesen. Damit soll verhindert werden, dass der Schüler sich auf eine *Odysse“ zwischen Schulorten begeben und sich immer wieder neu eingewöhnen muss. Denn das definitive Urteil des Kantonsgerichts ist noch ausstehend und dieses könnte wiederum auf Schulzuweisung in Binningen lauten. Ein dritter Wechsel wäre jedoch im Lichte des Kindswohls nicht zu verantworten und kann kein Szenario darstellen, für welches sich die Bildungsbehörden einsetzen wollen. Mit der definitiven Zuweisung nach Allschwil verfolgt die Bildungsdirektion eine klare Haltung und Praxis. Bei jeder Schulzuteilung muss der Schulweg für das betroffene Kind zumutbar und er darf nicht gefährlich sein. Persönliche Gründe, die nachhaltig eine negative Auswirkung auf die Schülerin oder den Schüler haben können, werden genau geprüft und entsprechend berücksichtigt. Das Kindswohl steht bei der Bildungsdirektion immer konsequent im Zentrum. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Nach einem Zwischenentscheid des Kantonsgerichts weist das Amt für Volksschulen einen Schüler definitiv der Sekundarschule Allschwil zu. Es stellt damit das Kindswohl des betroffenen Schülers konsequent ins Zentrum. Rund 2500 Schülerinnen traten auf das Schuljahr 2012/13 von Primarschulen an die Sekundarschulen im Kanton Basel-Landschaft über. Von diesen sollten 47 einer Schule zugeteilt werden, die von ihrem Wohnort aus nicht die Nächstgelegene war. Bei acht Kindern musste das Amt für Volksschulen (AVS) am Ende eines umsichtig geführten Verfahrens letztlich eine Zuweisung gegen den Willen der Eltern verfügen. Alle anderen Schülerinnen und Schüler wechselten freiwillig oder es konnte im Verlauf des Verfahrens im Gespräch mit den Eltern und den Schulen eine für alle Beteiligten tragbare Lösung gefunden werden. In zwei Fällen wurde der Entscheid des AVS über die Schulzuweisung zwischenzeitlich bis ans Kantonsgericht weiter gezogen. Diese Verfahren sind noch hängig. Beide Schüler besuchen seit dem Sommer die Sekundarschule in Binningen. In einem Fall haben die Eltern beim Gericht neue Tatsachen und Informationen vorgebracht, die weder dem AVS noch dem Regierungsrat zum Zeitpunkt ihres Entscheides vorlagen. Das Gericht hat gestützt darauf einen Zwischenentscheid gefällt: Der betroffene Schüler wird bis zum Abschluss des Gerichtsverfahren nach Allschwil zugewiesen und soll nach den Herbstferien dort die Schule besuchen. Dieser Gerichtsentscheid hat die Verantwortlichen der Bildungsdirektion in Absprache mit dem Direktionsvorsteher dazu veranlasst, den ursprünglichen Entscheid des AVS in Wiedererwägung zu ziehen. Der betroffene Schüler wird nun definitiv der Sekundarschule in Allschwil zugewiesen. Damit soll verhindert werden, dass der Schüler sich auf eine *Odysse“ zwischen Schulorten begeben und sich immer wieder neu eingewöhnen muss. Denn das definitive Urteil des Kantonsgerichts ist noch ausstehend und dieses könnte wiederum auf Schulzuweisung in Binningen lauten. Ein dritter Wechsel wäre jedoch im Lichte des Kindswohls nicht zu verantworten und kann kein Szenario darstellen, für welches sich die Bildungsbehörden einsetzen wollen. Mit der definitiven Zuweisung nach Allschwil verfolgt die Bildungsdirektion eine klare Haltung und Praxis. Bei jeder Schulzuteilung muss der Schulweg für das betroffene Kind zumutbar und er darf nicht gefährlich sein. Persönliche Gründe, die nachhaltig eine negative Auswirkung auf die Schülerin oder den Schüler haben können, werden genau geprüft und entsprechend berücksichtigt. Das Kindswohl steht bei der Bildungsdirektion immer konsequent im Zentrum. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion