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23.06.2014
Bildungsharmonisierung Baselland
Bildungsharmonisierung Baselland: Den Volkswillen ernst nehmen und umsetzen – zusammen mit Verbündeten
Ab dem Schuljahr 2014/15 startet das vierjähriges Gymnasium und der Englisch Unter-richt findet den Weg in die 5. Primarklasse. Ein Jahr darauf folgt der Übergang zum 6. Primarschuljahr.
Eine Zwischenbilanz zeigt: Die Umsetzung ist auf dem Weg in die Schulen gut unter-wegs. Die Reformschritte werden umsichtig geplant und durchgeführt und von einer breiten Allianz tatkräftig unterstützt. Chancen und Nutzen der Harmonisierung des Bil-dungswesens überwiegen deutlich und machen unseren Kanton zu einem verlässlichen Bestandteil des Bildungsqualitätsraumes Schweiz als wichtiger Faktor für den nachhal-tigen Erfolg unseres Kantons und unserer Region. Eine besonders enge Kooperation mit dem Kanton Basel-Stadt, die Beseitigung des regionalen Standortnachteils unterschied-licher Schulstrukturen sowie die konsequente Orientierung am Laufbahngedanken sind dabei von entscheidender Bedeutung.
Eine breit abgestützte Projektorganisation sowie motivierte und engagierte Schulleitungen nehmen ihre Umsetzungsverantwortung gemeinsam mit dem gesamten Schulpersonal mit Pro-fessionalität und Einsatzwillen wahr.
Mit der Bildungsharmonisierung werden für den Bildungsbereich zukunftsfähige Strukturen und wirkungsvolle Instrumente zur Qualitätsentwicklung geschaffen. Die Bevölkerung unseres Kan-tons hat in mehreren Entscheiden bekräftigt, dass sie diese Entwicklungsschritte will. Der Pro-zess der Harmonisierung im Bildungswesen wurde in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006, die Folge einer Standesinitiative aus dem Kanton Basel-Landschaft war, in unserem Kanton überaus wuchtig angenommen. Am 26. September 2010 sagte das Baselbieter Stimmvolk JA zum HarmoS-Konkordat und JA zum Konkordat Sonderpädagogik.
Im Rahmen des Umsetzungsprozesses der Bildungsharmonisierung kommt es, wie bei Re-formprozessen nicht unüblich, zu Kritik und Befürchtungen, aber auch zu Verwechslungen und Verunsicherungen. Mit den vom Parlament bewilligten Mitteln für die faire Abgeltung von Zu-satzbelastungen, dem Einbezug der Betroffenen im Rahmen einer hohen Mitwirkungskultur, einer sorgfältigen Kommunikation sowie dem Grundsatz „Sorgfalt vor Tempo“ werden die Vor-aussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung des anspruchsvollen Reformvorhabens geschaf-fen.
Umsetzung Optik Primarstufe
Die Aufgabe der Schulen im Rahmen der Bildungsharmonisierung ist die Überarbeitung des Schulprogramms. Im Fokus des Schulprogramms steht die neue Laufbahnverordnung, die Strukturveränderung Kindergarten und das 6. Primarschuljahr sowie der Lehrplan 21. Alle Schulen, in denen schon heute ein auf die Schülerinnen und Schüler ausgerichteter sowie handlungszentrierter, moderner Unterricht gelebt wird, werden durch die VO Laufbahn und den dazu passenden Lehrplan 21 in ihrem bisherigen Handeln bestärkt.
Umsetzung Optik Sekundarstufe
Die Personalreduktion aufgrund der Strukturänderung von 4 auf 3 Jahrgänge kann im Sommer 2015 ohne Kündigungen unbefristet angestellter Lehrerinnen und Lehrern vollzogen werden. Für Lehrerinnen und Lehrer mit befristeten Verträgen wird im kommenden Schuljahr wie und wo immer möglich Anschluss- und Übergangslösungen gesucht. Die Bildungsharmonisierung setzt die richtigen Impulse für eine moderne, zukunftsgerichtete Unterrichtsentwicklung, die die einzelnen Schülerinnen und Schüler mit ihrer Laufbahn vermehrt ins Zentrum rückt. Die Pro-fessionalität der Lehrerinnen und Lehrer an den Sekundarschulen und die Gelassenheit ihrer Schulleitungen, sich für das Eine oder Andere auch die notwendige Zeit zu nehmen, garantie-ren eine erfolgreiche Umsetzung der Bildungsharmonisierung.
Umsetzung Optik Gemeinden
Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) gehört seit jeher zu den Befürwortern einer Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Harmonisierung der Schulsysteme. Dies vor allem auch darum, weil die deutliche Annahme der Bildungsartikel in der Bundesver-fassung klar zum Ausdruck gebracht hat, dass der Bevölkerung unseres Kantons eine Harmo-nisierung der Schulsysteme ein grosses Anliegen ist. Das HarmoS-Konkordat schlägt für die Gemeinden insbesondere mit dem Wechsel des 6. Primarschuljahres zu Buche. Die Vorgabe des Landrates, wonach vor Inkraftsetzung des 6. Primarschuljahres die finanziellen Auswirkun-gen auf die Gemeinden und den Kanton zu untersuchen seien, wurde mit der Vorlage 2014-089 erfüllt. Bezüglich der kostenintensiven baulichen Massnahmen begrüssen die Gemeinden die signalisierte Bereitschaft des Direktionsvorstehers, kreative und individuelle Lösungen zu-zulassen.
Umsetzung Optik Lehrpersonal
Die Amtliche Kantonalkonferenz AKK sagt „Ja, aber“ zur Bildungsharmonisierung. Sie versteht die Entscheide des Souveräns als Auftrag an die Schulen und die Bildungsdirektion. Die Lehr-kräfte wollen die Reformen umsetzen, mitgestalten und unterstützen. Sie sehen aber als unab-dingbare Gelingensbedingungen markante Verbesserungen bei der Reihenfolge der Fremd-sprachen; der Zeit für die Umsetzung des Lehrplans 21 und für den Erwerb von Zusatzqualifi-kationen; den Ressourcen für zusätzliche Aufgaben; angepassten Lehrmitteln, Geräten und Unterrichtsmaterialien und der Bereitstellung von geeigneten Räumen. Nur wenn diese Punkte verbessert umgesetzt werden, wird die Bildungsharmonisierung einen deutlichen Mehrwert erzeugen.
Umsetzung Optik Wirtschaftsverbände
Wirtschaftskammer: Die duale Berufsbildung ist eine Verbundsaufgabe. Gefordert sind Bund, Kantone und die Wirtschaft. Gerade auf die Partnerschaft mit dem Kanton Basel-Landschaft legen wir besonders grossen Wert. Die Wirtschaftskammer Baselland befindet sich in regem Austausch mit der Bildungsdirektion und versteht sich als Botschafterin für die duale Berufsbil-dung. Mit der Bildungsharmonisierung werden Mobilitätshindernisse abgebaut und günstige Voraussetzungen in Bezug auf eine schulische Laufbahn geschaffen, welche den KMU ihren Fachkräftenachwuchs sichern helfen.
Handelskammer: Ein einheitliches Schulsystem ermöglicht den Unternehmen den Überblick über Ausbildungsstandards und hilft ihnen bei der Rekrutierung von Fachkräften. Harmonisierte Bildungssysteme erleichtern den berufstätigen Eltern die Wahl eines allfälligen neuen Arbeits- und Wohnort. Die Bildungsharmonisierung BL kommt der Forderung der Handelskammer ent-gegen, die MINT-Förderung voranzutreiben, weil uns sonst die Ingenieure und Techniker aus-gehen. In der Stundentafel werden genau diese Fächer aufgestockt.
Chancen und Nutzen der Umsetzung aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet
Die Umsetzung der Bildungsharmonisierung ist für unser kleines Land von grosser Bedeutung. Konsequente Harmonisierungsschritte, der Abbau von Mobilitätshürden und der Aufbau eines kohärenten Bildungsqualitätsraums Schweiz sind überfällig und stiften in vielerlei Hinsicht Chancen und Nutzen, welche den vorübergehenden oder vermeintlichen Verlust von Gewohn-tem deutlich überwiegen.
Gute Schule Baselland – Bildungsharmonisierung
www.baselland.ch/Bildungsharmonisierung
LRV HarmoS-Konkordat
Bildungsharmonisierung: Um was geht es?
Mit dem für alle Beteiligten anspruchsvollen Reformprojekt wird der Verfassungsauftrag (Artikel 62 Bundesverfassung) erfüllt.
Bereits umgesetzt bzw. beschlossen sind folgende strukturellen Harmonisierungen
- zwei Jahre Kindergarten, Stichtag 31. Juli
- Dauer Primarschule inkl. Kindergarten (oder Eingangsstufe): 8 Jahre
- Dauer Sekundarstufe I: 3 Jahre
- Dauer Gymnasium: 4 Jahre
Bereits umgesetzt bzw. beschlossen sind folgende Bildungsziele
- Nationale Bildungsstandards in Form von Grundkompetenzen für vier Fachbereiche als Grundlage für die gesamtschweizerische Harmonisierung der Bildungsziele
- Teilnahme an der Evaluation der Zielerreichung mittels stichprobenbasierter Erhebung, erstmals 2016
- Sprachenunterricht 3/5:
- seit SJ 2013/14 Französisch ab 3. Schuljahr, ab SJ 2014/15 Englisch ab 5. Schuljahr
- Einstiegsfremdsprache regional koordiniert: BL gehört zu den Passepartout-Kantonen zu-sammen mit BS, SO, BE, FR, VS
- Bedarfsgerechtes Angebot zum fakultativen Unterricht einer dritten Landessprache
Noch nicht beschlossen wurde die Harmonisierung der Lehrpläne und Koordination der Lehr-mittel auf sprachregionaler Ebene; nach der Freigabe des Lehrplanes 21 durch die Deutsch-schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz D-EDK ab Ende Oktober 2014 entscheidet der Bildungsrat BL über dessen Inkraftsetzung und Einführung.
Nicht durch das HarmoS-Konkordat bedingt
- Fächergruppierung (bspw. Physik, Chemie oder Biologie zu Natur und Technik)
- Stundendotation und Stundenplan
- Ausgestaltung und Konzeption des Lehrplanes 21
- Binnenorganisation Sekundarstufe (Art, Organisation, Benennung Leistungszüge)
- Fragen der Benotung
- Selektionsfächer beim Übergang Primarstufe – Sekundarstufe I
Dokumente:
- BH-BL Organigramm
- BH-BL Unterwegs in die Schulen
- BH-BL Umsetzung Optik VBLG
- BH-BL Umsetzung Optik SekI
- BH-BL Umsetzung Optik Primar
- BH-BL Umsetzung Optik Lehrpersonal AKK
- BH-BL Umsetzung Optik Handelskammer
- BH-BL Umsetzung Optik Wirtschaftskammer