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16.08.2011
Bildungsharmonisierung: Zwei Jahre obligatorischer Kindergarten und Verschiebung des Stichtages ab Schuljahr 2012/13
Bildungsharmonisierung: Zwei Jahre obligatorischer Kindergarten und Verschiebung des Stichtages ab Schuljahr 2012/13
Am 26. September 2010 hat der Baselbieter Souverän alle Vorlagen zur Bildungsharmonisierung angenommen. Damit wurde der Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule vom 14. Juni 2007 (HarmoS-Konkordat) beschlossen. Darin werden die Dauer der Schulpflicht und das Eintrittsalter festgelegt. Der Regierungsrat hat - nach Abschluss und Auswertung der Anhörung - die Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule sowie die Verordnung zur Ausrichtung von Staatsbeiträgen an die Kosten des Privatschulbesuchs entsprechend angepasst.
Im Kanton Basel-Landschaft wird der Kindergarten auf Schuljahr 2012/13 als Folge dieser Beschlüsse neu auch im ersten Jahr obligatorisch. Für den Eintritt in den Kindergarten gilt gemäss HarmoS-Konkordat der 31. Juli neu als Stichtag. Das heisst, dass Kinder, die bis und mit 31. Juli das 4. Altersjahr erreicht haben, im August desselben Jahres in das erste Jahr des neu obligatorischen, zweijährigen Kindergartens eintreten werden. Im Kanton Basel-Landschaft wird der Stichtag in 6 Schritten zu je einem halben Monat im Zeitraum zwischen Schuljahresbeginn 2012/13 und 2017/18 verschoben. Nach Abschluss der Umstellung ab Schuljahr 2017/18 werden Kinder im Vergleich zu heute durchschnittlich 3 Monate jünger den Kindergarten besuchen. Im Schuljahr 2012/13 werden nun Kinder, welche zwischen 1. Mai 2007 und bis und mit 15. Mai 2008 geboren worden sind, in den Kindergarten eintreten.
Der Regierungsrat hat für den "ausserordentlichen Eintritt in den Kindergarten" folgende flexible Regelung getroffen:
– Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulleitung Kinder, die bis zu 15 Tagen vor oder nach dem Stichtag geboren sind, ein Jahr früher einschulen bzw. die Einschulung um ein Jahr zurückstellen. Voraussetzung für die frühere Einschulung ist, dass deshalb keine zusätzliche Klasse gebildet werden muss.
– Gestützt auf eine fachliche Beurteilung durch den Schulpsychologischen Dienst oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst können die Erziehungsberechtigten der Schulleitung beantragen, den Schuleintritt ihres Kindes um ein Jahr aufzuschieben.
Da das erste Kindergartenjahr auf Schuljahr 2012/13 obligatorisch wird, wird der Geltungsbereich für die gesetzlichen Staatsbeiträge an die Kosten des Privatschulbesuchs von 2'500 Franken auf dieses zusätzliche Jahr ausgeweitet. Dies bewirkt bei 150 Kindern jährlich wiederkehrende Mehrkosten von 375'000 Franken zu Gunsten von Erziehungsberechtigten.
Die Eltern der Volksschülerinnen und Volksschüler werden Ende August 2011 einen Elternbrief erhalten, in welchem die wesentlichen Neuerungen der Bildungsharmonisierung erklärt werden. Vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Auskunft: Alberto Schneebeli, Leiter Stabsstelle Bildung, Projektleiter Bildungsharmonisierung BL , alberto.schneebeli@bl.ch / Tel. 061 552 50 53 bzw. 079 101 14 11
Am 26. September 2010 hat der Baselbieter Souverän alle Vorlagen zur Bildungsharmonisierung angenommen. Damit wurde der Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule vom 14. Juni 2007 (HarmoS-Konkordat) beschlossen. Darin werden die Dauer der Schulpflicht und das Eintrittsalter festgelegt. Der Regierungsrat hat - nach Abschluss und Auswertung der Anhörung - die Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule sowie die Verordnung zur Ausrichtung von Staatsbeiträgen an die Kosten des Privatschulbesuchs entsprechend angepasst.
Im Kanton Basel-Landschaft wird der Kindergarten auf Schuljahr 2012/13 als Folge dieser Beschlüsse neu auch im ersten Jahr obligatorisch. Für den Eintritt in den Kindergarten gilt gemäss HarmoS-Konkordat der 31. Juli neu als Stichtag. Das heisst, dass Kinder, die bis und mit 31. Juli das 4. Altersjahr erreicht haben, im August desselben Jahres in das erste Jahr des neu obligatorischen, zweijährigen Kindergartens eintreten werden. Im Kanton Basel-Landschaft wird der Stichtag in 6 Schritten zu je einem halben Monat im Zeitraum zwischen Schuljahresbeginn 2012/13 und 2017/18 verschoben. Nach Abschluss der Umstellung ab Schuljahr 2017/18 werden Kinder im Vergleich zu heute durchschnittlich 3 Monate jünger den Kindergarten besuchen. Im Schuljahr 2012/13 werden nun Kinder, welche zwischen 1. Mai 2007 und bis und mit 15. Mai 2008 geboren worden sind, in den Kindergarten eintreten.
Der Regierungsrat hat für den "ausserordentlichen Eintritt in den Kindergarten" folgende flexible Regelung getroffen:
– Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulleitung Kinder, die bis zu 15 Tagen vor oder nach dem Stichtag geboren sind, ein Jahr früher einschulen bzw. die Einschulung um ein Jahr zurückstellen. Voraussetzung für die frühere Einschulung ist, dass deshalb keine zusätzliche Klasse gebildet werden muss.
– Gestützt auf eine fachliche Beurteilung durch den Schulpsychologischen Dienst oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst können die Erziehungsberechtigten der Schulleitung beantragen, den Schuleintritt ihres Kindes um ein Jahr aufzuschieben.
Da das erste Kindergartenjahr auf Schuljahr 2012/13 obligatorisch wird, wird der Geltungsbereich für die gesetzlichen Staatsbeiträge an die Kosten des Privatschulbesuchs von 2'500 Franken auf dieses zusätzliche Jahr ausgeweitet. Dies bewirkt bei 150 Kindern jährlich wiederkehrende Mehrkosten von 375'000 Franken zu Gunsten von Erziehungsberechtigten.
Die Eltern der Volksschülerinnen und Volksschüler werden Ende August 2011 einen Elternbrief erhalten, in welchem die wesentlichen Neuerungen der Bildungsharmonisierung erklärt werden. Vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Auskunft: Alberto Schneebeli, Leiter Stabsstelle Bildung, Projektleiter Bildungsharmonisierung BL , alberto.schneebeli@bl.ch / Tel. 061 552 50 53 bzw. 079 101 14 11