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07.12.2012
Bildungsqualität sichern – Strukturwandel sozialverträglich gestalten
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft hat unter Mitwirkung der Schulräte der Volksschulen, der Schulleitungen der Volksschulen, der Amtlichen Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer, der Gemeinden und der Personalverbände eine Vereinbarung erstellt, die festlegt, wie mit den personalrechtlichen Konsequenzen bei der Bildungsharmonisierung umzugehen ist. Diese Vereinbarung wird nun den Beteiligten zur Unterzeichnung vorgelegt.
Mit der Harmonisierung im Bildungswesen dauert der Kindergarten zwei Jahre, die Primarschule sechs Jahre und die Sekundarschule neu nur noch drei Jahre, was eine Veränderung des Personalbedarfs an den Volksschulen des Kantons Basel-Landschaft mit sich zieht. Für die Primarstufe entsteht ein Mehrbedarf an Lehrerinnen und Lehrern und in der Sekundarstufe I werden weniger Lehrerinnen und Lehrer benötigt. Alle Schulen sollen mit qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern versorgt und möglichst wenig Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarschulen entlassen werden. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion hat daher eine Vereinbarung erarbeitet, in der die Rechte und Pflichten der einzelnen Akteurinnen und Akteure sowie die Prozesse festgeschrieben werden. Hauptziel dieser Vereinbarung ist, dass der Personalwechsel sowie die mit der Bildungsharmonisierung verbundenen Entlassungen transparent ablaufen. Wie für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung gelten auch für die Lehrerinnen und Lehrer die Massnahmen gemäss Verordnung vom 19. Juni 2012 über den Sozialplan (SGS 151.11). Dank konstruktiver Zusammenarbeit und dem guten Willen aller Beteiligten, den Strukturwandel der Volksschulen des Kantons Basel-Landschaft sozialverträglich zu gestalten und die hohe Qualität der Guten Schule Baselland zu sichern, konnte rechtzeitig ein wichtiges Verständigungswerk geschaffen werden. Es ist vorgesehen, dass neben der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion die Schulräte und die Schulleitungen der Volksschulen, die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer, die Gemeinden sowie die Personalverbände wie der Lehrerinnen- und Lehrerverein Baselland, der Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Basel-Landschaft sowie der Verband des Personals Öffentlicher Dienste Region Basel, die Vereinbarung unterzeichnen. Die Vereinbarung wird nun an die zur Unterzeichnung Berechtigten versendet.
Link: www.bl.ch/bildungsharmonisierung
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft
Mit der Harmonisierung im Bildungswesen dauert der Kindergarten zwei Jahre, die Primarschule sechs Jahre und die Sekundarschule neu nur noch drei Jahre, was eine Veränderung des Personalbedarfs an den Volksschulen des Kantons Basel-Landschaft mit sich zieht. Für die Primarstufe entsteht ein Mehrbedarf an Lehrerinnen und Lehrern und in der Sekundarstufe I werden weniger Lehrerinnen und Lehrer benötigt. Alle Schulen sollen mit qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern versorgt und möglichst wenig Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarschulen entlassen werden. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion hat daher eine Vereinbarung erarbeitet, in der die Rechte und Pflichten der einzelnen Akteurinnen und Akteure sowie die Prozesse festgeschrieben werden. Hauptziel dieser Vereinbarung ist, dass der Personalwechsel sowie die mit der Bildungsharmonisierung verbundenen Entlassungen transparent ablaufen. Wie für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung gelten auch für die Lehrerinnen und Lehrer die Massnahmen gemäss Verordnung vom 19. Juni 2012 über den Sozialplan (SGS 151.11). Dank konstruktiver Zusammenarbeit und dem guten Willen aller Beteiligten, den Strukturwandel der Volksschulen des Kantons Basel-Landschaft sozialverträglich zu gestalten und die hohe Qualität der Guten Schule Baselland zu sichern, konnte rechtzeitig ein wichtiges Verständigungswerk geschaffen werden. Es ist vorgesehen, dass neben der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion die Schulräte und die Schulleitungen der Volksschulen, die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer, die Gemeinden sowie die Personalverbände wie der Lehrerinnen- und Lehrerverein Baselland, der Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Basel-Landschaft sowie der Verband des Personals Öffentlicher Dienste Region Basel, die Vereinbarung unterzeichnen. Die Vereinbarung wird nun an die zur Unterzeichnung Berechtigten versendet.
Link: www.bl.ch/bildungsharmonisierung
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft