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13.05.2016
Bildungsrat: Abstimmung 5. Juni: Nein zu den Vorlagen
„Einführung Lehrplan 21“ und „Verzicht auf kostentreibende Sammelfächer“
Der Bildungsrat Basel-Landschaft empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern bei beiden Vorlagen „Einführung Lehrplan 21“ und „Verzicht auf kostentreibende Sammelfächer“ ein „Nein“ in die Urne zu legen. Die beiden Begehren betreffen zwei seiner Kernkompetenzen als Fachgremium. Anlässlich einer Medienkonferenz hat er heute seine Stellungnahme zu den beiden Bildungsvorlagen, welche am 5. Juni zur Abstimmung gelangen, erläutert.
Der Bildungsrat – als zuständige Fachbehörde für Lehrpläne, Stundentafeln und Lehrmittel – befasst sich seit Beginn des Projektes mit der Erarbeitung und Inkraftsetzung des Lehrplans 21 im Kanton Basel-Landschaft. Der Lehrplan 21 ist die Vorlage für die Lehrpläne in den Kantonen. Im November 2014 beschloss er grundsätzlich die Inkraftsetzung des „Lehrplans Volksschule Basel-Landschaft“ für die Primarschule (auf Schuljahr 2015/16) und für die Sekundarschule (auf Schuljahr 2018/19).
Mit der Vorlage „Einführung Lehrplan 21“ soll dem Bildungsrat die Kompetenz entzogen werden, den Lehrplan selber zu verabschieden. Neu soll der Lehrplan im Sinne einer breiteren Abstützung durch den Landrat genehmigt werden. Der Bildungsrat lehnt diese Kompetenzverschiebung aus den folgenden Gründen ab:
NEIN zur Vorlage „Einführung Lehrplan 21“
- Der Lehrplan 21 ist eine geeignete Grundlage für die Konkretisierung des Bildungsauftrages im Kanton Basel-Landschaft sowie zur Umsetzung des schweizerischen Verfassungsauftrags zur Harmonisierung im Bildungswesen. Es braucht keine zusätzliche Abstützung durch das Parlament. Die Politik ist im Bildungsrat personell bereits vertreten.
- Die Beschlüsse des Volks zur Harmonisierung im Bildungswesen von 2010 sollen nun umgesetzt und nicht mit einer Neuordnung der Zuständigkeiten verzögert oder blockiert werden. Bereits 2011 haben die Baselbieter Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine Kompetenzverschiebung vom Bildungsrat zum Landrat mit 58.3% der Stimmenden abgelehnt.
- Die Zusammensetzung des Bildungsrates als gesetzliche Vollzugsbehörde für den Lehrplan, die Stundentafel und die Lehrmittel mit Vertreterinnen und Vertretern aus Parteien, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, Lehrerschaft und den Landeskirchen sichert ausgewogene und akzeptierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Baselbieter Bildungswesens für die Zukunft.
- Die angestrebte zusätzliche Genehmigung des Lehrplans Volksschule Basel-Landschaft durch das Parlament beeinträchtigt die Rechts- und Planungssicherheit für die Schulen. In der Primarschule wird bereits nach diesem Lehrplan unterrichtet, und auf der Sekundarstufe I ist die Einführung auf Schuljahr 2018/19 geplant. Der Kanton Basel-Landschaft hat sich an der Erarbeitung des Lehrplans 21 mit 0,44 Millionen Franken an den Gesamtkosten von 8,9 Millionen Franken beteiligt. Sollte der Landrat den vom Bildungsrat beschlossenen Lehrplan nicht genehmigen, muss ein neuer kantonaler Lehrplan erarbeitet werden, damit der verfassungsmässige Auftrag zur schweizerischen Harmonisierung der Bildungsziele und Übergänge erfüllt wird. Sollte ein neuer Lehrplan von Grund auf und ohne Qualitätsabstriche entwickelt werden müssen, entstehen Mehrkosten von mindestens 1 Million Franken.
Die zweite Vorlage „Verzicht auf kostentreibende Sammelfächer“ verlangt, dass an der Sekundarschule Geschichte, Geographie, Physik, Biologie, Chemie, Hauswirtschaft und Wirtschaft weiterhin als Einzelfächer unterrichtet und benotet werden. Damit werden die in der neuen gemeinsam mit Basel-Stadt erarbeiteten Stundentafel für die Sekundarschule sowie im Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft vorgesehenen Fächerverbünde Natur und Technik (mit Physik, Chemie und Biologie), Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (mit Hauswirtschaft), Räume, Zeiten, Gesellschaften (mit Geografie und Geschichte) sowie Ethik, Religionen, Gemeinschaft (mit Lebenskunde) anzupassen sein. Der Bildungsrat empfiehlt, die Vorlage aus folgenden Gründen abzulehnen:
- Der Unterricht in Fächerverbünden ermöglicht im Gegensatz zu „Einzelfächern“ grössere Zeitgefässe und damit stärkere Lernbeziehungen mit weniger Lehrpersonen pro Klasse und einer kohärenten Begleitung der Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 3. Klasse der Sekundarschule.
- Fächerverbünde fördern den interdisziplinären Unterricht und vermehrt Aufgabenstellungen, die vernetztes Denken mit Alltags- und Anwendungsbezug fördern.
- Auch wenn die Fächerverbünde in der Sekundarschule eingeführt werden, können diese weiterhin von zwei oder mehr Einzelfachlehrpersonen unterrichtet werden, die sich den Unterricht im Fachverbund teilen. Lehrpersonen, die für den Unterricht in Fächerverbünden ausgebildet sind, können diese jedoch alleine unterrichten.
- Der seit über einem Jahrzehnt gut eingeführte Fachverbund „Biologie mit Chemie“ müsste in die Einzelfächer Biologie und Chemie aufgeteilt werden.
- Da die genannten Fächerverbünde im Lehrplan 21 vorgesehen und in anderen Kantonen bereits eingeführt sind, ist davon auszugehen, dass sich sowohl die Lehrerausbildung als auch die Lehrmittelverlage künftig danach ausrichten werden. Mit der gesetzlichen Festschreibung von Einzelfächern an der Sekundarschule wird der Kanton Basel-Landschaft auf solche Entwicklungen nicht zeitnah reagieren können. Dies führt mittelfristig zu Mehrkosten und nicht die „Sammelfächer“, wie es die Vorlage suggeriert.
Werden die beiden Vorlagen am 5. Juni von der Baselbieter Bevölkerung abgelehnt, wird der Bildungsrat Anpassungen für die Baselbieter Version des Lehrplans 21 vornehmen und direkt in Kraft setzen. Die Anpassungen für den Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft sollen – aufgrund des Verfassungsauftrags zur schweizerischen Bildungsharmonisierung und auch aufgrund der Kosten – so klein wie nötig bzw. so gross wie nötig sein. Dies betrifft für den Kindergarten und die ersten beiden Klassen der Primarschule die klarere Zuordnung der Bildungsziele und für die Sekundarschule die Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Niveaudifferenzierung in die Leistungszüge A, E und P nach Jahrgangsstufen. Gemäss Beschlussfassung des Bildungsrates vom November 2014 tritt der Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft zusammen mit den neuen und mit Basel-Stadt harmonisierten Stundentafeln für die Sekundarschule auf Schuljahr 2018/19 in Kraft.