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27.11.2014
Bildungsrat schafft Planungssicherheit mit Lehrplan Volksschulen
Der Bildungsrat Basel-Landschaft beschliesst den Lehrplan Volksschulen BL auf der Grundlage des Lehrplans 21. Eingeführt wird der neue Lehrplan im Schuljahr 2015/16 für die Primarstufe und 2018/19 für die Sekundarschule.
Mit der Freigabe durch die Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) am 31. Oktober 2014 ist es jedem Kanton freigestellt, darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sowie mit welchen Änderungen und Anpassungen er den Lehrplan 21 als Mustervorlage für die kantonalen Stufenlehrpläne nutzt. Der im Kanton Basel-Landschaft für diesen Entscheid zuständige Bildungsrat hat in seiner ordentlichen Sitzung vom 26. November 2014 beschlossen, den Lehrplan 21 als Grundlage für den Lehrplan Volksschulen BL zu nutzen und diesen für die Primarstufe 2015/16 und für die Sekundarstufe I auf 2018/19 in Kraft zu setzen.
Auf Basis dieses Grundsatzentscheides wird der Bildungsrat in der Folge die kantonalen Anpassungen und Ergänzungen zum Lehrplan 21 festlegen.
Für die Primarstufe sind dies die ergänzenden Orientierungspunkte zum Übertritt Kindergarten – Primarschule sowie einige weitere Anpassungen, um den besonderen Voraussetzungen im Kanton Basel-Landschaft gerecht zu werden. Für die Sekundarschule wird der Bildungsrat einen Ergänzungserlass beschliessen, um die im Kanton gesetzlich verankerten drei Leistungsniveaus zu differenzieren und den neuen Stufenlehrplan Sekundarschule analog dem gültigen Lehrplan mit niveaudifferenzierten Zielsetzungen für jedes Schuljahr darzustellen. Weiterhin gilt, dass die mit Basel-Stadt abgestimmten Stundentafeln für die Primarstufe auf Schuljahr 2015/16 und für die Sekundarschule auf Schuljahr 2016/17, aufsteigend mit den 1. Klassen, in Kraft treten. Für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18 wird der aktuelle Stufenlehrplan der Sekundarschule an die neue Stundentafel angepasst.
Der Bildungsrat Basel-Landschaft beschloss damit in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Projektausschusses Bildungsharmonisierung, dem Vertreterinnen und Vertreter der Anspruchsgruppen im Bildungsbereich angehören (Gemeinden, Schulratspräsidien, Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter, Amtliche Kantonalkonferenz der Baselbieter Lehrerinnen und Lehrer, Lehrerinnen- und Lehrerverein Baselland, vpod). Die massgeblich mit der Umsetzung der Bildungsharmonisierung und des Lehrplans an den Schulen betrauten Schulleitungen haben sich mit schriftlichen Positionsbezügen der Schulleitungskonferenzen ebenfalls explizit für dieses Vorgehen ausgesprochen. Mit diesem Beschluss schafft der Bildungsrat für die Schulen und die Lehrerinnen und Lehrer zugunsten der Schülerinnen und Schüler Planungssicherheit. Zudem ermöglicht die verzögerte Inkraftsetzung für die Sekundarschule, dass eine sorgfältige und breit abgestützte Lösung für die aktuell noch offenen Fragen hinsichtlich der Niveaudifferenzierung des Lehrplans und bezüglich der Integrationsfächer erarbeitet werden kann.
Weitere Informationen:
www.bl.ch/Bildungsrat
www.lehrplan.ch
Mit der Freigabe durch die Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) am 31. Oktober 2014 ist es jedem Kanton freigestellt, darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sowie mit welchen Änderungen und Anpassungen er den Lehrplan 21 als Mustervorlage für die kantonalen Stufenlehrpläne nutzt. Der im Kanton Basel-Landschaft für diesen Entscheid zuständige Bildungsrat hat in seiner ordentlichen Sitzung vom 26. November 2014 beschlossen, den Lehrplan 21 als Grundlage für den Lehrplan Volksschulen BL zu nutzen und diesen für die Primarstufe 2015/16 und für die Sekundarstufe I auf 2018/19 in Kraft zu setzen.
Auf Basis dieses Grundsatzentscheides wird der Bildungsrat in der Folge die kantonalen Anpassungen und Ergänzungen zum Lehrplan 21 festlegen.
Für die Primarstufe sind dies die ergänzenden Orientierungspunkte zum Übertritt Kindergarten – Primarschule sowie einige weitere Anpassungen, um den besonderen Voraussetzungen im Kanton Basel-Landschaft gerecht zu werden. Für die Sekundarschule wird der Bildungsrat einen Ergänzungserlass beschliessen, um die im Kanton gesetzlich verankerten drei Leistungsniveaus zu differenzieren und den neuen Stufenlehrplan Sekundarschule analog dem gültigen Lehrplan mit niveaudifferenzierten Zielsetzungen für jedes Schuljahr darzustellen. Weiterhin gilt, dass die mit Basel-Stadt abgestimmten Stundentafeln für die Primarstufe auf Schuljahr 2015/16 und für die Sekundarschule auf Schuljahr 2016/17, aufsteigend mit den 1. Klassen, in Kraft treten. Für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18 wird der aktuelle Stufenlehrplan der Sekundarschule an die neue Stundentafel angepasst.
Der Bildungsrat Basel-Landschaft beschloss damit in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Projektausschusses Bildungsharmonisierung, dem Vertreterinnen und Vertreter der Anspruchsgruppen im Bildungsbereich angehören (Gemeinden, Schulratspräsidien, Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter, Amtliche Kantonalkonferenz der Baselbieter Lehrerinnen und Lehrer, Lehrerinnen- und Lehrerverein Baselland, vpod). Die massgeblich mit der Umsetzung der Bildungsharmonisierung und des Lehrplans an den Schulen betrauten Schulleitungen haben sich mit schriftlichen Positionsbezügen der Schulleitungskonferenzen ebenfalls explizit für dieses Vorgehen ausgesprochen. Mit diesem Beschluss schafft der Bildungsrat für die Schulen und die Lehrerinnen und Lehrer zugunsten der Schülerinnen und Schüler Planungssicherheit. Zudem ermöglicht die verzögerte Inkraftsetzung für die Sekundarschule, dass eine sorgfältige und breit abgestützte Lösung für die aktuell noch offenen Fragen hinsichtlich der Niveaudifferenzierung des Lehrplans und bezüglich der Integrationsfächer erarbeitet werden kann.
Weitere Informationen:
www.bl.ch/Bildungsrat
www.lehrplan.ch