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Fernunterricht mit gezielter Förderung vor Ort
Gemäss dem gestrigen Bundesratsentscheid ist der Präsenzunterricht an den Schweizer Gymnasien, Fachmittelschulen, Wirtschaftsmittelschulen und Berufsfachschulen ab dem 8. Juni 2020 wieder erlaubt. Zum Schutz von Jugendlichen, Lehrkräften sowie von besonders gefährdeten Personen müssen jedoch weiterhin die Verhaltens- und Hygienemassnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sowie die Grundprinzipien des nationalen Schutzkonzepts für Bildungseinrichtungen eingehalten werden. Dies hat einschneidende Konsequenzen für die nachobligatorischen Schulen.
Die Raumverhältnisse an den Mittelschulen und den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft lassen die konsequente Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands von zwei Metern bei normaler Belegung der Klassenzimmer mehrheitlich nicht zu. Somit ist weiterhin in den meisten Schulen kein Regelunterricht vor Ort möglich. Das Schuljahr 2019/20 wird deshalb in einer den lokalen Verhältnissen angepassten Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht, der sich in den letzten drei Monaten eingespielt hat, abgeschlossen.
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) sowie auch die Schulen selbst begrüssen jedoch ausdrücklich die Aufhebung des Präsenzunterrichtsverbots. Zwischen Lehrpersonen und Jugendlichen können unter Einhaltung der Schutzmassnahmen nun einzeln und in Gruppen wieder persönliche Kontakte vor Ort stattfinden. Diese werden in den verbleibenden Wochen zur gezielten Förderung und/oder Aufarbeitung von Defiziten genutzt. Gleichzeitig erhalten die Schülerinnen, Schüler und Lernenden der Abschlussklassen erfreulicherweise die Möglichkeit zurück, das Ende ihrer Schulzeit mit einer BAG-konformen Zeugnisübergabe und Verabschiedung zu begehen.
Die Grundprinzipien des nationalen Schutzkonzepts verändern die Schulorganisation auf der Sekundarstufe II einschneidend. Gemäss aktuellem Kenntnisstand kann nicht ausgeschlossen werden, dass die BAG-Vorgaben auch nach den Sommerferien Gültigkeit behalten könnten. Damit der Bildungsauftrag der Schulen unter diesen Umständen weiterhin wahrgenommen werden kann, gilt es, zur Vorbereitung des Schuljahres 2020/21 verschiedene Szenarien sorgfältig zu prüfen.
> Schutzkonzept Mittelschulen
> Schutzkonzept Berufsfachschulen