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Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt Kulturunternehmen und Kulturschaffende
Der Regierungsrat hat Beschlüsse zur Umsetzung der COVID-Verordnung Kultur des Bundesrats gefasst. Ab sofort können Kulturschaffende und Kulturunternehmen beim Kanton Gesuche für Ausfallentschädigungen und Darlehen stellen.
Im März hat der Bundesrat, ergänzend zu den verschiedenen Massnahmenpaketen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus, spezifische Massnahmen für den Kultursektor beschlossen. Diese kommen in Fällen zur Anwendung, in denen die gesamtwirtschaftlichen Massnahmen nicht oder in unzureichender Weise greifen.
Für die Massnahmen im Kulturbereich stellt der Bundesrat finanzielle Mittel im Umfang von 280 Millionen Franken zur Verfügung. Gemäss Verteilschlüssel des Bundes werden dem Kanton Basel-Landschaft 4,051 Millionen Franken zugesprochen. Dies unter der Voraussetzung, dass der Kanton Mittel in derselben Höhe bereitstellt. Der Regierungsrat schätzt das Engagement des Bundes. Entsprechend hat er eine Kreditüberschreitung bewilligt und stellt die Mittel nach Bedarf zur Verfügung. Im Baselbiet stehen somit insgesamt 8,102 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen bereit. Mit der Umsetzung ist die Hauptabteilung kulturelles.bl beauftragt.
Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende
Nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen und gewinnorientierte Kulturunternehmen ohne Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) sowie Kulturschaffende können auf Gesuch Ausfallentschädigungen von maximal 80 Prozent des finanziellen Schadens erhalten, welcher mit der Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen und Projekten oder mit Betriebsschliessungen verbunden ist und durch staatliche Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verursacht wurde.
Die Umsetzung der Massnahmen und die Gesuchsbearbeitung geschehen in enger partnerschaftlicher Koordination mit dem Kanton Basel-Stadt. Dies gilt insbesondere bei Gesuchen, welche mit den bikantonalen Fachausschüssen BS/BL in Verbindung stehen.
Darlehen für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen
Für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen sieht der Bundesrat ferner rückzahlbare zinslose Darlehen zur Sicherstellung der Liquidität vor, sofern diese infolge staatlicher Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gefährdet ist. Die Darlehen belaufen sich auf höchstens 30 Prozent der Erträge des Kulturunternehmens, abzüglich Subventionen der öffentlichen Hand. Sie können nach einem vorgängigen Beratungsgespräch mittels Gesuch bei kulturelles.bl beantragt werden.
Kulturpreisverleihung
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurde die Verleihung der Kulturpreise 2020 des Kantons Basel-Landschaft verschoben. Die Kulturpreisverleihung wird zu einem späteren Zeitpunkt in anderer Form durchgeführt. Kulturelles.bl wird zu gegebener Zeit informieren. Die Kulturpreisverleihung 2021 findet – wie für dieses Jahr vorgesehen – in Oltingen statt.
Für Rückfragen
Esther Roth, Leiterin kulturelles.bl, Telefon, 061 552 61 52
Weitere Informationen zur Gesuchstellung: www.kulturelles.bl.ch/corona
Für Fragen und Beratungen steht die Corona-Hotline von kulturelles.bl unter 061 552 53 35 ab dem 16. April 2020 von Montag bis Freitag, 9.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr, zur Verfügung