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Regierungsrat verabschiedet die Verordnung zur Härtefallklausel für Beiträge zum Privatschulbesuch
Nachdem das Volk die Vorlage „Streichung der pauschalen Beiträge zum Besuch von Privatschulen“ am 24. September 2017 angenommen hat, legt der Regierungsrat nun die praktische Umsetzung vor. Eine neue Verordnung regelt insbesondere die Auszahlung der Beiträge in den gesetzlich vorgesehenen Härtefällen. Damit wird die vom Regierungsrat als sinnvoll erachtete weitere Unterstützung von einkommensschwächeren Familien umgesetzt.
Grundlage für die Berechnung der Beitragsberechtigung im Rahmen der Härtefallklausel bilden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern. Das Verfahren erfolgt analog dem bewährten Vorgehen beim Stipendienwesen. Der maximal mögliche Betrag ist in § 100 Absatz 2 des Bildungsgesetzes auf 2‘500 Franken fixiert. Gemäss diesem Gesetzesartikel erfolgt die Gewährung der Beiträge stufenweise. Dieser Vorgabe trägt der Regierungsrat nun Rechnung, indem in der Verordnung drei Stufen vorgesehen sind.
Um den administrativen Aufwand zu reduzieren, kann das Gesuch gleichzeitig für mehrere Kinder der gleichen Familie gestellt werden. Zudem werden die Beiträge bei Bewilligung des Gesuchs über einen Zeitraum von maximal drei Jahren ausgerichtet.
Übergangsregelung bis ins Schuljahr 2018/2019
Die neue Verordnung tritt wie das Gesetz rückwirkend auf den 1. August 2017 und somit auf das Schuljahr 2017/2018 in Kraft. Für Privatschülerinnen und Privatschüler, welche im zweiten Semester 2016/17 bereits einen Privatschulbeitrag erhalten haben, kommt eine Übergangsregelung zum Zuge, wonach der Kanton weiterhin, jedoch längstens für die Schuljahre 2017/18 und 2018/19, pauschale Beiträge an den Besuch einer Privatschule gewährt.
Gesuchstellung der Erziehungsberechtigten
Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2017/18 neu in eine Privatschule eingetreten sind und die die Härtefallklausel geltend machen wollen, können beim Generalsekretariat der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion das entsprechende Formular beziehen.