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27.09.2010
Die Gute Schule Baselland – fit für die Zukunft
Mit seinen positiven Entscheiden zu sämtlichen bildungspolitischen Vorlagen hat das Baselbieter Stimmvolk die kantonale Bildungsstrategie zugunsten einer harmonischen Weiterentwicklung der Guten Schule Baselland festgelegt. Die Baselbieter Bildungspolitik wird nun im Rahmen der Konkordate HarmoS und Sonderpädagogik sowie des Bildungsraums Nordwestschweiz kontinuierlich und unter Rücksichtnahme auf die kantonalen Bedürfnisse weiterentwickelt.
Das klare Abstimmungsergebnis des Baselbieter Stimmvolkes zu den drei Vorlagen Beitritt zum HarmoS-Konkordat, Beitritt zum Konkordat Sonderpädagogik sowie Annahme der mit dem Bildungsraum Nordwestschweiz verbundenen Gesetzesänderungen bedeutet eine wichtige bildungspolitische Weichenstellung für unseren Kanton. Die Gute Schule Baselland soll sich damit im gesamtschweizerischen Rahmen und eingebettet in den Bildungsraum Nordwestschweiz kontinuierlich weiterentwickeln. Dabei wird die angestrebte weitgehende Identität der Bildungssysteme beider Basel zu einer besonders engen Zusammenarbeit mit dem Stadtkanton führen.
Der Volksentscheid bedeutet den Startpunkt eines Umsetzungsprozesses, welcher jetzt auf Basis einer umsichtigen Umsetzungsplanung angepackt werden kann. In erster Linie werden nun die Arbeiten an der Projektorganisation intensiviert mit dem Ziel, diese bis Ende Jahr mit einem Projektmanual ausgestattet operativ zu setzen. Diese Arbeiten erfolgen in Verbindung mit sämtlichen involvierten Anspruchsgruppen, allen voran den Einwohnergemeinden, den Schulleitungen und Lehrpersonen.
Als wesentliche Folge und klares Hauptanliegen des Beitritts zum HarmoS-Konkordat und der mit dem Bildungsraum Nordwestschweiz verbundenen weiteren Gesetzesänderungen wird es darum gehen, die Bildungsqualität weiter zu fördern. Gleichzeitig ist der Umbau des aktuellen Systems mit 5 Primarschuljahren, 4 Jahren Sekundarstufe I und 3½ Jahren Gymnasium zu neu sechs Primarschuljahren, drei Jahren Sekundarstufe I und vier Jahren Gymnasium vorzunehmen.
Für die Kinder mit Behinderung ist der Beitritt zum Konkordat Sonderpädagogik eine Garantie, dass der Kanton Basel-Landschaft sein bewährtes pragmatisches Vorgehen in der Sonderpädagogik in enger Zusammenarbeit mit den anderen Kantonen, vor allem mit Basel-Stadt, fortsetzen kann. Es ist nur eine kleine Gruppe von Schülerinnen und Schüler, die von diesem Abstimmungsresultat betroffen sind. Es folgt nun die schrittweise Umsetzung des Konzeptes Sonderpädagogik und der Neu-strukturierung der Speziellen Förderung mit der Landratsvorlage „Integrative Schulung“. Dabei soll möglichst viel dazu beigetragen werden, dass die Gelingensbedingungen für die Integration noch verbessert werden und innerhalb der Volksschule eine grössere Akzeptanz für dieses Anliegen erreicht werden kann.
Eine wichtige Gelingensbedingung für alle Reformschritte wird es sein, die im Vorfeld der Volksabstimmung geäusserten Bedenken zu analysieren und diesen gebührend Rechnung zu tragen. Dabei wird bei etwelchen im Abstimmungskampf vorgetragenen Argumenten aber insbesondere die Aufgabe im Vordergrund stehen, mit einer umsichtigen Kommunikation in der gebotenen Deutlichkeit Fehlinformationen zu korrigieren und sämtlichen Betroffenen und Beteiligten hilfreiche und verlässliche Informationen bereitzustellen.
Auskünfte erteilt: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Tel 079 / 219 11 07
Das klare Abstimmungsergebnis des Baselbieter Stimmvolkes zu den drei Vorlagen Beitritt zum HarmoS-Konkordat, Beitritt zum Konkordat Sonderpädagogik sowie Annahme der mit dem Bildungsraum Nordwestschweiz verbundenen Gesetzesänderungen bedeutet eine wichtige bildungspolitische Weichenstellung für unseren Kanton. Die Gute Schule Baselland soll sich damit im gesamtschweizerischen Rahmen und eingebettet in den Bildungsraum Nordwestschweiz kontinuierlich weiterentwickeln. Dabei wird die angestrebte weitgehende Identität der Bildungssysteme beider Basel zu einer besonders engen Zusammenarbeit mit dem Stadtkanton führen.
Der Volksentscheid bedeutet den Startpunkt eines Umsetzungsprozesses, welcher jetzt auf Basis einer umsichtigen Umsetzungsplanung angepackt werden kann. In erster Linie werden nun die Arbeiten an der Projektorganisation intensiviert mit dem Ziel, diese bis Ende Jahr mit einem Projektmanual ausgestattet operativ zu setzen. Diese Arbeiten erfolgen in Verbindung mit sämtlichen involvierten Anspruchsgruppen, allen voran den Einwohnergemeinden, den Schulleitungen und Lehrpersonen.
Als wesentliche Folge und klares Hauptanliegen des Beitritts zum HarmoS-Konkordat und der mit dem Bildungsraum Nordwestschweiz verbundenen weiteren Gesetzesänderungen wird es darum gehen, die Bildungsqualität weiter zu fördern. Gleichzeitig ist der Umbau des aktuellen Systems mit 5 Primarschuljahren, 4 Jahren Sekundarstufe I und 3½ Jahren Gymnasium zu neu sechs Primarschuljahren, drei Jahren Sekundarstufe I und vier Jahren Gymnasium vorzunehmen.
Für die Kinder mit Behinderung ist der Beitritt zum Konkordat Sonderpädagogik eine Garantie, dass der Kanton Basel-Landschaft sein bewährtes pragmatisches Vorgehen in der Sonderpädagogik in enger Zusammenarbeit mit den anderen Kantonen, vor allem mit Basel-Stadt, fortsetzen kann. Es ist nur eine kleine Gruppe von Schülerinnen und Schüler, die von diesem Abstimmungsresultat betroffen sind. Es folgt nun die schrittweise Umsetzung des Konzeptes Sonderpädagogik und der Neu-strukturierung der Speziellen Förderung mit der Landratsvorlage „Integrative Schulung“. Dabei soll möglichst viel dazu beigetragen werden, dass die Gelingensbedingungen für die Integration noch verbessert werden und innerhalb der Volksschule eine grössere Akzeptanz für dieses Anliegen erreicht werden kann.
Eine wichtige Gelingensbedingung für alle Reformschritte wird es sein, die im Vorfeld der Volksabstimmung geäusserten Bedenken zu analysieren und diesen gebührend Rechnung zu tragen. Dabei wird bei etwelchen im Abstimmungskampf vorgetragenen Argumenten aber insbesondere die Aufgabe im Vordergrund stehen, mit einer umsichtigen Kommunikation in der gebotenen Deutlichkeit Fehlinformationen zu korrigieren und sämtlichen Betroffenen und Beteiligten hilfreiche und verlässliche Informationen bereitzustellen.
Auskünfte erteilt: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Tel 079 / 219 11 07